Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18969-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 221 vom 02.06.2022 (22-18969) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Der Bebauungsplan WI 35 von 1973 setzt auf dem genannten Grundstück eine Fläche für den Gemeinbedarf fest, die durch die Zweckbestimmung Jugend- und Altenbegegnungsstätte konkretisiert wird. Da sich bislang keine dem Bebauungsplan entsprechende bauliche Nutzung konkretisiert hat, konnte hier im Sinne der Festsetzung als Fläche für Gemeinbedarf auch eine Gemeinbedarfsnutzung als Sportfläche für die Grundschule als Zwischennutzung erfolgen.

Zu Frage 2:

Aktuelle Planungen bestehen gegenwärtig nicht.

Zu Frage 3.:

Gegen eine Zwischennutzung als Blühwiese bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken wenn sichergestellt ist, dass keine der Festsetzung entgegenstehenden dauerhaften baulichen Anlagen errichtet werden sollen. Dies wäre bei der Anlegung einer reinen Blühwiese ohne zusätzliche feste Einbauten (z. B. im Rahmen einer Schaffung eines Lern- und Aufenthaltsortes (vgl. DS 21-17136)) gegeben.

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