Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18993-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Mitteln zur Instandsetzung von Fahrradwegen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.08.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 15.06.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat 221 bittet die Verwaltung, bei der Aufstellung des Doppelhaushalts für die folgenden Jahre ausreichend Mittel einzustellen, um unter den vorhandenen Fahrradwegen in der Weststadt zunächst die Wege, die im Schulradwegplan enthalten sind, beginnend mit der Querung durch den Westpark zwischen Swinestraße und Pippelweg und der Verbindung Am Lehmanger - Arndtstraße - Am Klosterkamp - Alte Frankfurter Straße in einen dem derzeitigen Standard entsprechenden Zustand zu bringen.
Die Radwege sollen vor allem in Bezug auf die Sicherheit (Beleuchtung) und Oberflächenbeschaffenheit in einen Zustand versetzt werden, dass sie von Menschen aller Generationen sicher und gerne genutzt werden und so eine attraktive Alternative zum Motorisierten Individualverkehr bieten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem Beschluss des Ziele- und Maßnahmenkatalogs „Radverkehr in Braunschweig“ wurde durch den Rat ein weitreichendes Paket zur Förderung des Radverkehrs in Braunschweig beschlossen, zu dessen Umsetzungsstand im Juli 2022 ein erster Kompaktbericht vorgelegt wurde (DS Vorlage 22-18813).
Beleuchtungslücken im Radverkehrsnetz werden demnach im Rahmen der Bearbeitung von Maßnahme Z 3 „Beleuchtung von Radwegen“ gesondert identifiziert. Die Erarbeitung eines Analyseberichts, der die Basis für die spätere Prioritätenreihung bilden wird, soll im Januar 2024 starten.
Die Bestandsaufnahme der Oberflächenbeschaffenheit von Radverkehrsanlagen im Zusammenhang mit der Abarbeitung der Maßnahme 4 „Qualitätsstandards von Radverkehrsanlagen“ und 5 „Analyse zu bestehenden Hindernissen im Radverkehrsnetz“ soll extern vergeben werden.
Solange die einzelnen Analyseberichte nicht vorliegen, kann keine Priorisierung von Maßnahmen erfolgen. Daher können für den Doppelhaushalt 2023/2024 noch keine maßnahmenspezifischen Mittel eingeplant werden.
Unabhängig davon wurden für den Doppelhaushalt 2023/2024 von Seiten des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr die Finanzmittel sowohl für Deckensanierungen von Straßen als auch für die Sanierung von Radwegen vorgesehen.
