Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19343

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Im Juni 2022 wurde der 'Vertrag über Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in der Stadt Braunschweig' im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben sowie im Verwaltungsausschuss beschlossen (Ds. 22-19085). Bis Ende 2024 sollen mindestens 200 Ladesäulen entstehen, gleichmäßig auf alle Stadtbezirke verteilt.

Leider fehlten bis zur Abstimmung in den Ausschüssen einige Anlagen zum Vertrag, da diese von Verwaltung und dem Bieter BS Energy erst nach dem Zuschlag gemeinsam erstellt würden. Zu diesen fehlenden Anlagen gehört auch das sogenannte 'Standortkonzept' (Anlage 4), zu dem es in Ds. 22-19085-01 heißt:

"Anlage 4 umfasst das Standortkonzept des Bieters, welches die mit Drucksache 21-16987 dargestellten Grundlagen zur Standortwahl konkretisiert. Auf dieser Basis werden die konkreten Standorte für die Ladesäulen zwischen BS|Energy und Verwaltung abgestimmt werden. Die Methodik der Standortauswahl wird dem AMTA nach Abstimmung zwischen BS|Energy und Verwaltung in der 2. Jahreshälfte 2022 mit einer separaten Drucksache detailliert dargelegt [...]". 

Bei der Konzessionsvergabe fehlten nicht nur die geplanten Standorte, sondern auch eine Stadtbezirks-Prioritätenliste für den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Diese Auflistung wäre vor allem deshalb sehr wichtig, da mit dem Westlichen und dem Östlichen Ringgebiet ausgerechnet die beiden bevölkerungsreichsten Braunschweiger Stadtbezirke mit öffentlichen E-Ladesäulen stark unterversorgt sind. Da es aber gerade dort durch viele Mietverhältnisse nur wenig Möglichkeiten für private Installationen von Wallboxen gibt, ist der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur besonders in diesen beiden Stadtbezirken besonders dringlich und sollte hier prioritär behandelt werden. 

Die Anfang August von der Verwaltung angekündigten ersten Installationen von Ladesäulen sollen an folgenden Standorten vorgenommen werden:

am Westfalenplatz im Stadtbezirksrat 112 (Ds. 22-19190),
am Stöckheimer Markt im SBR 211 (Ds. 22-19191),
am Welfenplatz im SBR 212 (Ds. 22-19192),
an der Donaustraße/Isarstraße im SBR 221 (Ds. 22-19193) und
am Saarplatz im SBR 321 (Ds. 22-19194).

Leider wurden hier die besonders unterversorgten beiden bevölkerungsreichsten Stadtbezirke (Westliches und Östliches Ringgebiet) nicht berücksichtigt. 
 

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wann genau wird den Mitgliedern des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben eine vollständige Auflistung der Standorte für die geplanten Neuinstallationen von Ladestationen für Elektrofahrzeuge - aufgeschlüsselt nach Stadtbezirken - zur Verfügung gestellt?

2. Durch welche sachlichen Gründe erklärt sich die Nichtberücksichtigung des Westlichen und Östlichen Ringgebiets bei den kürzlich vorgestellten neuen Ladesäulenstandorten für Elektrofahrzeuge?

 

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