Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Änderung der Bahnsicherungsanlage BÜ III – Auf dem Anger im Ortsteil Bienrode gemäß § 18 AEG die als Entwurf beigefügte Stellungnahme (s. Anlage) abzugeben.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz:

 

Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Zustimmungen zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren auf den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben übertragen.

 

Da die Stellungnahme in das von der DB AG angestrebte Planstellungsverfahren einfließt, wird die Zuständigkeits analog zu Stellungnahmen gesehen, die erst im Verfahren abgegeben werden.

 

Anlass:

 

Das Planungsbüro „Ramboll“ ist mit der Erstellung der Genehmigungsplanung für den Bahnübergang BÜ III im Ortsteil Bienrode von der DB Netz AG beauftragt worden. Die bestehende Bahnsicherungsanlage an der DB-Strecke 1902 (Regionalbahn RB 47 Braunschweig  Gifhorn  Uelzen) ist abgängig und muss zur Gewährleistung der Sicherheit erneuert werden. Ziel ist es, die derzeitige signaltechnische Sicherung des unbeschrankten Bahnübergangs zurückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken gemäß bahneigener Richtlinie (Ril 815) zu ersetzen.


 

Für den Bahnübergang BÜ III musste ein erneutes Beteiligungsverfahren aufgrund einer geänderten Planung durchgeführt werden.

 

Die neuen Planungen sehen im Wesentlichen einen Erhalt der Bestandsituation in Bezug auf die Fahrbahnbreite und den straßenbegleitenden Gehweg vor (vgl. Abb. 1 nachfolgend). Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit einem Durchfahrtsverbot für Lkw in beiden Fahrtrichtungen, wie dies in der vorherigen Planung der Fall war, wird nicht mehr vorgesehen. Das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot aus Fahrtrichtung Altmarkstraße in Richtung des Gewerbegebietes bleibt von der vorliegenden Planung unberührt. Dies bedeutet, dass mit der aktuellen Planung die heutige Erschließungssituation für das Gewerbegebiet Auf dem Anger/Industriestraße erhalten bleibt. Die technische Erneuerung des Bahnübergangs zieht daher keine Folgemaßnahmen aufgrund einer geänderten bzw. eingeschränkten Erschließung nach sich.

 

Abbildung 1: Kreuzungsplan Bahnübergang BÜ I – Auf dem Anger

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise