Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19187
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesamtstädtische Stellungnahme zur geplanten Änderung der Bahnsicherungsanlage am Bahnübergang Bienrode III im Ortsteil Bienrode
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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06.09.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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Entscheidung
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13.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben ergibt sich aus § 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 2 lit. e der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm sind Zustimmungen zu städtischen Stellungnahmen in verkehrlichen Planfeststellungsverfahren auf den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben übertragen.
Da die Stellungnahme in das von der DB AG angestrebte Planstellungsverfahren einfließt, wird die Zuständigkeits analog zu Stellungnahmen gesehen, die erst im Verfahren abgegeben werden.
Anlass:
Das Planungsbüro „Ramboll“ ist mit der Erstellung der Genehmigungsplanung für den Bahnübergang BÜ III im Ortsteil Bienrode von der DB Netz AG beauftragt worden. Die bestehende Bahnsicherungsanlage an der DB-Strecke 1902 (Regionalbahn RB 47 Braunschweig – Gifhorn – Uelzen) ist abgängig und muss zur Gewährleistung der Sicherheit erneuert werden. Ziel ist es, die derzeitige signaltechnische Sicherung des unbeschrankten Bahnübergangs zurückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken gemäß bahneigener Richtlinie (Ril 815) zu ersetzen.
Für den Bahnübergang BÜ III musste ein erneutes Beteiligungsverfahren aufgrund einer geänderten Planung durchgeführt werden.
Die neuen Planungen sehen im Wesentlichen einen Erhalt der Bestandsituation in Bezug auf die Fahrbahnbreite und den straßenbegleitenden Gehweg vor (vgl. Abb. 1 nachfolgend). Eine Reduzierung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit einem Durchfahrtsverbot für Lkw in beiden Fahrtrichtungen, wie dies in der vorherigen Planung der Fall war, wird nicht mehr vorgesehen. Das bestehende Lkw-Durchfahrtsverbot aus Fahrtrichtung Altmarkstraße in Richtung des Gewerbegebietes bleibt von der vorliegenden Planung unberührt. Dies bedeutet, dass mit der aktuellen Planung die heutige Erschließungssituation für das Gewerbegebiet Auf dem Anger/Industriestraße erhalten bleibt. Die technische Erneuerung des Bahnübergangs zieht daher keine Folgemaßnahmen aufgrund einer geänderten bzw. eingeschränkten Erschließung nach sich.

Abbildung 1: Kreuzungsplan Bahnübergang BÜ I – Auf dem Anger
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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256,5 kB
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