Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19252
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussanträge der Sportförderung Löwen Classics e. V. - Prüfung der Antragsberechtigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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08.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sportförderung Löwen Classics e. V. hat am 19. August 2021 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 32.746,00 € zur Sanierung eines Stalls für acht Pferde, sowie am 20. September 2021 einen weiteren Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 147.429,00 € zur Erstellung von zwei Ebbtideplätzen gestellt.
Gemäß Ziffer 3.6.2 der geltenden Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann für den Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie Erwerb von Sportgeräten ein städtischer Zuschuss gewährt werden.
Voraussetzung hierfür ist u.a., dass der antragstellende Verein Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinie ab 01.01.2022 einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 120,00 Euro jährlich für Erwachsene (Beitrag für aktive Mitglieder ohne Ermäßigungen) und für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren mindestens 60,00 Euro jährlich (Beitrag für aktive Mitglieder ohne Ermäßigungen) erhebt.
Bezüglich einer Förderung von Bau, Erweiterung und Instandsetzung von Sportstätten sowie des Erwerbs von Sportgeräten mit 2., 3. und 4. Priorität (siehe Punkt 3.6.2 der Sportförderrichtlinie) sind Sportvereine darüber hinaus nur unter der Voraussetzung antragsberechtigt, dass zum 01.01.2022 mindestens 50 Personen Mitglied im Verein sind.
Beide Voraussetzungen werden durch den antragstellenden Verein nicht erfüllt. Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge und besitzt gemäß der Statistik des Landessportbundes Niedersachsen e. V. nur 19 Mitglieder (Stand: 31.12.2021).
Die Verwaltung hat dem Verein sowohl schriftlich als auch in persönlichen Gesprächen mitgeteilt, dass er die Kriterien für eine Antragsberechtigung gemäß der aktuellen Fassung der Sportförderrichtlinie nicht erfüllt.
Der Verein signalisierte der Verwaltung, dass er sich im Rahmen der bereits bestehenden Kooperation mit dem Reitclub Braunschweig-Lehndorf e.V. vorstellen könnte, dass die beiden geplanten Maßnahmenprojekte unter Regie und Verantwortung des Reitclubs Braunschweig-Lehndorf e.V. realisiert werden könnten.
Voraussetzung für eine Förderfähigkeit wäre das Vorhandensein eines langfristigen Pachtvertrages zugunsten des Reitclubs Braunschweig-Lehndorf e.V. mit einer Bauunterhaltungs- und Instandhaltungspflicht des Pächters und für eine Antragsberechtigung die Erfüllung der Kriterien wie die Mindestanzahl von 50 Vereinsmitgliedern und eine Mindesthöhe an jährlichen Mitgliedsbeiträgen. Der Verein beabsichtigt, entsprechende Sondierungsgespräche mit dem Reitclub Braunschweig-Lehndorf e.V. und dem Eigentümer des Reitstalls zu führen.
Aufgrund der fehlenden Antragsberechtigung der Sportförderung Löwen Classics e. V. beabsichtigt die Verwaltung, die o. g. Zuschussanträge abzulehnen und bittet den Sportausschuss um Kenntnisnahme.
