Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19254
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung (Verlängerung) "Störweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0130 Referat Kommunikation; 0600 Baureferat; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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Entscheidung
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07.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Alsterplatz und die in alle vier Himmelsrichtungen von ihm abzweigenden Wege (Stör-, Hase-, Este-, Wiedweg) wurde im Jahr 1974 zusammen mit Dutzenden weiterer damals neuer Straßen in der Weststadt in einer Ratsvorlage benannt. Der Störweg verlief, ursprünglich als Stichweg, vom Alsterplatz in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Schulgeländes der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule an deren früheren Standort.
Die Verwaltung hat im Zuge der Erstellung eines Beschilderungskonzeptes (Straßennamenschilder) für den Bereich um den neugestalteten Alsterplatz und das gleichnamige dort neu entstandene Wohnquartier festgestellt, dass die ursprüngliche Benennung des Störweges nicht den vollständigen heutigen Verlauf des Weges umfasst. Der Störweg wird von heutigen Nutzerinnen und Nutzern als ununterbrochene Wegeverbindung wahrgenommen, die unverändert am Alsterplatz beginnend zunächst nach Norden führt und mittlerweile nach einer Ostverschwenkung am Wendekreis der Peenestraße endet. Der durchgängig einheitliche Straßenausbau verstärkt diesen Eindruck. Der bislang unbenannte nördliche Wegeabschnitt wird selbstverständlich als Teil des Störweges betrachtet. Diese unvollständige Benennungssituation soll nunmehr korrigiert werden.
Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Verlängerung des Störweges entlang des in der Örtlichkeit tatsächlich vorhandenen Wegeverlaufs unterstützt die Einhaltung dieser Ziele. Sie gewährleistet insbesondere eine verbesserte Orientierung durch eine ganzheitliche Benennung und ermöglicht zukünftig einen lückenlosen Anschluss an jeweils beiden Enden des Störweges. Anwohner sind von der Wegebenennung nicht betroffen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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828,7 kB
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