Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19254

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die Verlängerung der Straße Störweg bis zur Peenestraße erhält den Namen Störweg.

 

Die Straßenbenennung wird erst mit der Aufstellung des Straßennamenschildes wirksam.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Alsterplatz und die in alle vier Himmelsrichtungen von ihm abzweigenden Wege (Stör-, Hase-, Este-, Wiedweg) wurde im Jahr 1974 zusammen mit Dutzenden weiterer damals neuer Straßen in der Weststadt in einer Ratsvorlage benannt. Der Störweg verlief, ursprünglich als Stichweg, vom Alsterplatz in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Schulgeländes der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule an deren früheren Standort.

 

Die Verwaltung hat im Zuge der Erstellung eines Beschilderungskonzeptes (Straßennamenschilder) für den Bereich um den neugestalteten Alsterplatz und das gleichnamige dort neu entstandene Wohnquartier festgestellt, dass die ursprüngliche Benennung des Störweges nicht den vollständigen heutigen Verlauf des Weges umfasst. Der Störweg wird von heutigen Nutzerinnen und Nutzern als ununterbrochene Wegeverbindung wahrgenommen, die unverändert am Alsterplatz beginnend zunächst nach Norden führt und mittlerweile nach einer Ostverschwenkung am Wendekreis der Peenestraße endet. Der durchgängig einheitliche Straßenausbau verstärkt diesen Eindruck. Der bislang unbenannte nördliche Wegeabschnitt wird selbstverständlich als Teil des Störweges betrachtet. Diese unvollständige Benennungssituation soll nunmehr korrigiert werden.

 

Maßgebliche Ziele der Straßenbenennung sind die Sicherung einer einfachen und eindeutigen Orientierung sowie die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung (z. B. bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen). Die Verlängerung des Störweges entlang des in der Örtlichkeit tatsächlich vorhandenen Wegeverlaufs unterstützt die Einhaltung dieser Ziele. Sie gewährleistet insbesondere eine verbesserte Orientierung durch eine ganzheitliche Benennung und ermöglicht zukünftig einen lückenlosen Anschluss an jeweils beiden Enden des Störweges. Anwohner sind von der Wegebenennung nicht betroffen.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise