Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-18748-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Evaluation der Maßnahmen zur Unterstützung der Schwarzwildbejagung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 68 Fachbereich Umwelt
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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07.09.2022
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Erledigt
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Umwelt- und Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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08.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Nachgang zur letzten Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung hat die Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten.
1. Wie haben sich die Schwarzwildbestände in Braunschweig in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Detaillierte Kenntnisse über die tatsächlichen Schwarzwildbestände liegen nicht vor, diese könnten nur durch eine aufwändige Zählung ermittelt werden (vgl. Antwort 5 der Mitteilung 19-10597-02). Die Entwicklung der Bestände kann aber aus der Entwicklung der Abschusszahlen abgeleitet werden. Diese sind der Anlage zu entnehmen.
2. Welchen Beitrag leistet das Schwarzwild für die Ökosysteme, in denen es überwiegend zuhause ist, insbesondere für das Ökosystem Wald?
Wie alle heimischen Tierarten trägt auch das Wildschwein durch seine Lebensweise zu der Gestaltung und Funktion seines Lebensraumes bei. Durch ihre Wühltätigkeit bei der Nahrungssuche lockern Wildschweine den Boden auf, vermischen die Bodenschichten, schaffen Rohbodenstandorte und unterstützen so die Verjüngung des Waldes. Zudem spielen sie durch den Transport von Samen in ihrem Fell eine nicht unerhebliche Rolle bei der Ausbreitung von Pflanzen.
Weiterhin nehmen Wildscheine neben pflanzlicher Kost auch tierisches Eiweiß in Form von u. a. Larven und Wühlmäusen zu sich und tragen so zur Reduzierung von Forstschädlingen (u. a. Kiefernspinner) bei. Da Wildscheine auch Aas zu sich nehmen, gehören sie zur „Gesundheitspolizei“ des Waldes und verhindern die Ausbreitung von Krankheiten.
3. Wie bewerten die beiden städtischen Naturschutzbeauftragten und die Umwelt- und Naturschutzverbände den aktuellen Schwarzbildbestand in Braunschweig?
Um eine Einschätzung vornehmen zu können, sollte nach Auffassung der Jägerschaft zuerst die Entwicklung der Schwarzwildstrecke in Braunschweig der letzten Jahre betrachtet werden (vgl. Anlage). Es sei festzustellen, dass sich die Strecke in den letzten 10 Jahren von ca. 100 Stücken auf ca. 300 Stücke verdreifacht habe. Im Jahr 2017 habe es die bisher höchste Schwarzwildstrecke mit 329 Stücken gegeben. In den letzten beiden Jagdjahren 2020 (287 Stücke) und 2021 (239 Stücke) seien weniger Stücke Schwarzwild erlegt worden und nach den Berichten der Jagdpächter sei auch weniger Schwarzwild zu beobachten gewesen. Aus Sicht der Jägerschaft sind die hohen Jagdstrecken der letzten Jahre positiv zu beurteilen. Eine Reduktion sei das Ziel der Bejagung gewesen und diese habe auch Wirkung gezeigt, d. h. einer weiteren Ausbreitung und Vermehrung des Schwarzwildes sei entgegengewirkt worden. Aus zwei Jagdjahren mit etwas geringerer Schwarzwildstrecke könne nicht geschlussfolgert werden, der Schwarzwildbestand sei rückläufig und es könne mit der intensiven Bejagung nachgelassen werden.
Die Jägerschaft schließt sich dem Landesjagdbericht an, der für das Jagdjahr 2020 feststellt, dass die Strecke 2020 gegenüber dem Vorjahr um 12,1 % zurückgegangen ist (in Braunschweig war 2020 der Rückgang 9 %), die Strecke aber in der längerfristigen Betrachtung nach wie vor sehr hoch ist. Schwankungen der Schwarzwildjagdstrecken (und -bestände) hätten vielfältige Ursachen und seien seit vielen Jahren zu beobachten. Die Ursachen seien komplex, es sei auch nicht zu unterschätzen, dass aufgrund der Restriktionen wegen der Corona-Pandemie und einer gewissen Zurückhaltung bei der Organisation von Gemeinschaftsjagden die Bejagungsintensität der letzten beiden Jagdjahre eher etwas geringer gewesen sein dürfte.
Nach den wildbiologischen Erkenntnissen ist nach Auskunft der Jägerschaft von etwa 200 bis 300 % Zuwachs bezogen auf den Gesamtbestand auszugehen, d. h. Schwarzwildbestände können schnell wieder ansteigen. Rechne man aufgrund der Strecke der letzten Jahre zurück, könne man von einem Frühjahrsbestand von etwa 150 bis 200 Stücken Schwarzwild ausgehen, der da (gewesen) sein müsse, damit die etwa 300 Stücke erlegt werden konnten. Von einem solchen Frühjahrsbestand von etwa 150 bis 200 Stücken werde auch aktuell ausgegangen, wobei der aktuelle Zuwachs aus dem Jahr 2022 als aktueller Bestand noch hinzuzurechnen sei, da das Jagdjahr noch nicht weit fortgeschritten sei und die Hauptjagdzeit noch nicht begonnen habe. Dies bedeute, dass der aktuelle Bestand jetzt im Sommer inkl. der diesjährigen Frischlinge mindestens etwa doppelt so hoch sein dürfte (300 bis 400 Stück). Von einer Jagdstrecke von 200 bis 300 Stück im laufenden Jagdjahr wie in den letzten Jahren sei deshalb auszugehen.
Zusammengefasst seien die Schwarzwildstrecken und folglich der Schwarzwildbestand in Braunschweig nach wie vor sehr hoch und für den zumeist stadtnahen Lebensraum überhöht und daher ist die intensive Bejagung des Schwarzwildes weiterhin erforderlich. Die ökologischen Schäden werden aus Sicht der Naturschutzbeauftragten bei tendenziell gleichbleibendem Bestand aktuell als eher gering eingestuft.
4. Wie bewertet die Verwaltung vor diesem Hintergrund die Entwicklung der Schwarzwildbestände aus umwelt- und naturschutzfachlicher Sicht?
Hohe Schwarzwildbestände werden häufig mit dem Rückgang von Bodenbrütern und anderen Niederwildarten in Verbindung gebracht. Zahlreiche Untersuchungen deuten allerdings darauf hin, dass der direkte Einfluss des Schwarzwildes durch Prädation auf Bodenbrüter und Niederwildarten insgesamt als eher gering einzustufen ist. In bestimmten Habitaten wie z. B. Schilfflächen, die Brutgebiete für bestimmt Vogelarten und gleichzeitig Rückzugsgebiete für das Schwarzwild sein können, können hohe Schwarzwildbestände unter Umständen den Bruterfolg beeinträchtigen (KEULING 2007).
Konkrete Hinweise bzgl. Gelegeverlust durch Schwarzwild liegen aus Braunschweig nicht vor, der Einfluss andere Prädatoren wie z. B. Waschbär kann hier aber vermutlich als gravierender eingestuft werden.
Weiterhin tritt Schwarzwild aufgrund von Grünlandschäden, auch in Schutzgebieten, regel-mäßig in Erscheinung. Diese sind allerdings aus naturschutzfachlicher Sicht nicht als erhebliche Schädigung von Biotopen bzw. Beeinträchtigungen von Schutzgütern einzustufen.
Nach jetzigem Kenntnisstand sind aufgrund der aktuellen Schwarzwildbestände keine negativen Auswirkungen auf die naturschutzfachlichen Belange erkennbar. Konflikte sind bei einem weiteren Anstieg der Bestände nicht auszuschließen, aktuell können diese allerdings nicht eingeschätzt werden.
Quelle:
KEULING, O (2007): Sauen als Beutegreifer - Welchen direkten Einfluss kann Schwarzwild auf andere Tierarten ausüben? 13. Österreichische Jägertagung, 13. und 14. Februar 2007
5. Lassen sich die laut Beschlussvorlage "erheblichen Schwarzwildschäden" seit der letzten Evaluierung 2018 beziffern, und wenn ja, auf welchen Betrag? Gab es nachgewiesene Personenschäden?
Schäden durch Schwarzwild traten am Bolzplatz „Bärenkamp“ und auf dem Spielplatz „Auf der Moorhütte“, beide im Ortsteil Volkmarode, auf.
Auf dem Bolzplatz „Bärenkamp“ wurde nahezu die gesamte Rasenfläche von ca. 4.300 m² zerstört. Die Wiederherstellung der Rasenfläche für rund 4.000 m² (ohne weitere Wildschutzmaßnahmen) beläuft auf ca. 60.000 €. Um die Fläche vor weiteren Beschädigungen durch Wildschweine zu schützen, müsste mindestens eine Teilfläche von ca. 20 x 30 m, die zum Spielen genutzt wird, eingezäunt werden. Die Zaunanlage sollte den Belastungen des Bolzens standhalten, z.B. Stabmattenzaun. Für einen entsprechenden Zaun mit Toranlage wären zusätzlich ca. 20.000-25.000 € zu veranschlagen.
Auf dem Spielplatz „Auf der Moorhütte“ wurde die Rasenfläche ebenfalls durch Wildschweine zerstört. Hier beläuft sich der Schaden auf 7.500 €.
Wirtschaftliche Schäden sind auch auf landwirtschaftlichen Flächen entstanden (Äcker, Wiesen, Weiden), daneben gab es wirtschaftliche Schäden in Grünanlagen und Gärten, die aber nicht alle bei der Stadt oder den Jagdpächtern gemeldet werden und deshalb nicht finanziell bewertbar sind.
Zwischen 2019 und 2022 gab es im Gebiet der Stadt Braunschweig 364 Wildunfälle, darunter drei mit Personenschaden. Weiter gab im Jahr 2022 304 Wildunfälle auf Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnpolizei Braunschweig. Wie hoch hier der Anteil der, durch Schwarzwild verursachten Unfälle ist, ist nicht erfasst.
6. Wer haftet für Schäden, die durch Schwarzwild verursacht werden? Wer ist wem gegenüber konkret schadensersatzpflichtig?
Schadenersatzpflichtig sind ausschließlich Wildschäden von Schwarzwild an landwirtschaftlichen Flächen, dabei ist grundsätzlich die Jagdgenossenschaft schadenersatzpflichtig, die allerdings in der Regel die Schadenersatzpflicht auf die Jagdpächter abwälzt. Näheres zum Verfahren und dem Umfang der Haftung ist in §§ 29 ff. Bundesjagdgesetz, § 34 Niedersächsisches Jagdgesetz und der Niedersächsischen Verordnung über das Vorverfahren in Wild- und Jagdschadenssachen geregelt.
In den befriedeten Bezirken besteht hingegen keine Schadenersatzpflicht, ggfls. können einzelne Risiken versichert werden.
7. Stimmt die pauschale Annahme, dass sich erlegte Frischlinge mit einem Gewicht von unter 15 kg nicht wirtschaftlich verwerten lassen? Welche Quellen gibt es dafür?
Frischlinge unter 15 kg werden aufgrund des geringen Fleischanteils für drei bis fünf Euro das Stück abgegeben. Allein die Gewehrkugel, um das Tier zu erlegen, kostet um die 5 Euro. Eine lohnende Vermarktung ist somit nicht möglich
Dies geht auch aus den praktischen Erfahrungen bei der Schwarzwildvermarktung hervor. Wildhändler oder Privatkunden nehmen solche kleinen Stücke in der Regel nicht ab. Das Schlachtergebnis ist bei Schwarzwild relativ schlecht (vom Gewicht aufgebrochen bleiben deutlich weniger als 50 % Fleisch), und je kleiner die Stücke sind, desto schlechter wird das Schlachtergebnis. Bei Stücken unter 15 kg aufgebrochen bleibt nach dem Abschwarten und Zerwirken kaum Fleisch übrig und nur in sehr kleinen Stücken, die nicht wirtschaftlich vermarktbar und nicht verkäuflich sind.
8. Wäre es möglich, erlegte und wirtschaftlich nicht verwertbare Frischlinge in der Tierkörpersammelstelle entgegenzunehmen, anstatt die Kadaver durch Vergraben zu entsorgen?
Die Entsorgung nicht verwertbaren Wildes über die Tierkörpersammelstelle ist grundsätzlich möglich. Von Privatpersonen wird für die Nutzung der Anlage ein Entgelt erhoben, das nach dem Anlieferungsgewicht gestaffelt ist und mindestens 18 € beträgt.
Dies entspräche aber nicht der fachlichen jagdlichen Praxis, bei der das Wild oder Reste davon (zum Beispiel Aufbrüche) grundsätzlich im Revier, d.h. im natürlichen Nährstoffkreislauf verbleiben. Eine Entsorgung über die Tierkörpersammelstelle ist in der Regel nicht notwendig, brächte keine Vorteile, würde Kosten und eine gegenüber der jagdlichen Praxis negative Ökobilanz bedeuten.
9. Wäre es sinnvoll und möglich, alle erlegten Wildschweine durch eine Blutprobe auf ASP-Befall zu untersuchen, z.B. indem die Abgabe einer Blutprobe durch eine Pauschale honoriert wird?
Die im Rahmen der zwingend erforderlichen Trichinellenuntersuchung abgelieferten Blutproben von erlegten Wildschweinen werden bereits seit Jahren auch auf ASP untersucht.
10. Wie kann die Stadt Braunschweig über die Bejagung von Schwarzwild hinaus zur Prävention der ASP-Ausbreitung beitragen, z.B. durch gezielte Aufklärung unter Fernfahrer:innen und schnelle Müllentsorgung auf ihren Rastplätzen?
Ebenfalls seit Jahren werden seitens der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz intensive Präventionsmaßnahmen gegen die Ausbreitung der ASP betrieben wie z. B. Monitoringprogramme bei Wild- und Hausschweinen, Fortbildungsveranstaltungen für Jagdausübungsberechtigte, Wirksamkeitsüberprüfung von Biosicherheitsmaßnahmen in Hausschweinebeständen, Plakatierungsaktionen auf Autobahnrastplätzen und Autohöfen (in Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei).
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Anlagen
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(wie Dokument)
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143,7 kB
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