Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung

 

a) der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH werden angewiesen,

 

b) der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Erneuerung der LED-Rangbeleuchtung in der Volkswagen Halle mit einem Investitionsvolumen von rd. 197 T€ (netto) im Jahr 2022 wird zugestimmt.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Gesellschaftsanteile an der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthallen-GmbH) werden in Höhe von 94,8077 % von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) und in Höhe von 5,1923 % von der Stadt Braunschweig gehalten.

 

Die Stadthallen-GmbH beabsichtigt die Erneuerung der LED-Rangbeleuchtung in der Volkswagen Halle kurzfristig umzusetzen. Die ursprüngliche Planung sah die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt vor.

 

Die vorhandene LED-Rangbeleuchtung wurde im Jahr 2014 installiert. Die verbaute Technik und die Lichtleistung der LED-Leuchten entsprechen dem damaligen Stand der Technik. Seit einiger Zeit sind altersbedingt jedoch immer mehr Ausfälle der vorhandenen Anlage zu verzeichnen. Zudem hat sich seit dem vergangenen Jahr die Ersatzteilbeschaffung deutlich verschlechtert, da der originäre Hersteller keine Ersatzteile mehr liefert. Andere Lieferanten sind kaum zu finden und können, wenn überhaupt, nur geringe Mengen zu deutlich höheren Preisen liefern.

 

Weiterhin entspricht die Lichtleistung der vorhandenen Rangbeleuchtung inzwischen nicht mehr den gestiegenen Anforderungen der Basketball Bundesliga (BBL). Bereits im Jahr 2018 wurde die Spielfeldbeleuchtung für die Arenafläche von HQI auf LED umgerüstet. Diese Leuchten eines anderen Herstellers haben eine höhere Lichtleistung sowie eine zukunftsweisende Reflektor-Technik und sind dadurch viel energieeffizienter. Ebenso haben diese Leuchten nicht nur farbiges und warmweißes Licht, sondern auch das von der BBL geforderte kaltweiße Licht (kamerataugliche Sportbeleuchtung).

 

Vor diesem Hintergrund ist der Austausch der vorhandenen Rangleuchten gegen Leuchten der gleichen Art der Arenafläche geplant. Somit wäre die gesamte Arena inklusive der Ränge in gleicher Qualität und Farbtemperatur ausgestattet. Es wird sich dadurch eine homogenere Ausleuchtung aller Bereiche ergeben.

 

Das Investitionsvolumen beläuft sich auf rd. 197 T€ (netto).

 

Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages der Stadthallen-GmbH entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Maßnahmen zur Erhaltung, baulichen Erneuerung und Erweiterung sowie den Erwerb oder die Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, soweit jeweils im Einzelfall ein in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung festzulegender Betrag überschritten wird. Diese Wertgrenze beträgt gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung 100 T€.

 

Der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 einen Anweisungsbeschluss an die Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der SBBG und der Stadthallen-GmbH gefasst, dass Vergaben mit einem Volumen von über 100 T€, die bereits im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2022 enthalten sind, zugestimmt wird. Die genannte Investitionsmaßnahme ist jedoch nicht in der Wirtschaftsplanung enthalten. Entsprechend bedarf es eines separaten Beschlusses.

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der Stadthallen-GmbH der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Stadthallen-GmbH und der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Aufgrund des Sachzusammenhangs zur Wirtschaftsplanung und zum Jahresabschluss entscheidet gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der aktuellen Fassung hierüber der Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung.

 

Mittel für die Finanzierung der Investitionsmaßnahme stehen zur Verfügung. Aufgrund der zurzeit bestehenden allgemeinen Lieferschwierigkeiten sowie der beschränkten Handwerkerverfügbarkeiten können nicht alle im Wirtschaftsplan r das Jahr 2022 vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden. Es werden entsprechend keine zusätzlichen Mittel benötigt, sondern es ist lediglich eine Umschichtung innerhalb des Wirtschaftsplanes (Investitionsplan) erforderlich.


 

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