Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19393

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Schräg gegenüber der Einmündung der Dierckestraße verläuft von der Fortstraße bis zu den

Bahngleisen östlich an den Gärten und Gewerbeflächen und westlich eines Feldes (Siehe Bild) ein Weg, der von Fußgängern und Radfahrern seit langem genutzt wird.

Seit einigen Wochen gibt es von Bürgern vermehrt Berichte, dass sie dort von einem Herren teilweise sehr bestimmt, bis hin zu Handgreiflichkeiten, darauf aufmerksam gemacht werden, dass es sich um einen Privatweg handelt, dessen Nutzung der Öffentlichkeit nicht gestattet ist.

Diese Ansprachen und die Durchsetzung des Durchgangsverbots hat sogar schon dazu geführt, dass die Polizei vor Ort war.

 

Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen an die Verwaltung:

 

  1. Wem gehört der oben genannte Weg?

 

  1. Gibt es ein Nutzungsrecht für die Bürger?

 

  1. Falls es kein Nutzungsrecht gibt: Ist der Verwaltung bekannt, warum die Nutzung durch die Bürger früher vom Besitzer gebilligt worden ist und jetzt nicht mehr?

 

 

Gez.

 

T. Wendt  Büttner  Zimmer
CDU  BIBS  FDP

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Anlagen

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