Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19410
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung privater Anhänger mit Dienstwagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- CDU-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Beantwortung
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07.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Inzwischen verfügen alle 30 Braunschweiger Ortsfeuerwehren über ein Mannschaftstransportfahrzeug, so wie es im aktuellen Brandschutzbedarfsplan vorgesehen ist. Diese werden logischerweise auch für die Jugendarbeit eingesetzt, fast alle sind mit Anhängerkupplung ausgestattet.
Nun haben gerade in den Sommerferien zahlreiche Zeltlager stattgefunden, bei denen Transportkapazitäten benötigt wurden. Aber auch zu den Stadtwettbewerben müssen regelmäßig sperrige Materialien befördert werden. Ein Großteil der Jugendfeuerwehren leiht sich dazu private Anhänger. Da es sich hierbei um private Anhänger handelt oder um solche, die der Kameradschaft oder dem Förderverein gehören, stellt sich die Frage nach dem Versicherungsschutz.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie sind diese Anhänger, da sie sich nicht im Besitz der Feuerwehr Braunschweig befinden, bei einer Transportfahrt versichert?
2. Ist im Schadensfall eine Regulierung über den Kommunalen Schadenausgleich (KSA) möglich?
3. Falls nein, welche Vorschläge hat die Verwaltung, um eine Regulierung zu ermöglichen?
