Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19409

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 24. Mai dieses Jahres das Stadttaubenkonzept für Braunschweig (DS.-Nr. 22-18277) beschlossen. Wichtiger Bestandteil des Konzeptes ist die Einrichtung von zusätzlichen Taubenschlägen in der Stadt, um eine zusätzliche Regulierung der Taubenpopulation zu ermöglichen.

In den fachlichen Beratungen in den Ausschüssen, aber auch in der abschließenden Diskussion in der oben bereits angesprochenen Ratssitzung haben die Vertreter der CDU-Fraktion stets deutlich gemacht, dass eine geordnete Aufzucht in Taubenschlägen und eine Regulierung der Taubenpopulation auch zu einer größeren Sauberkeit in der Innenstadt führt – und deshalb explizite Unterstützung erfährt.

Der konkrete Beschlussvorschlag aus dem Mai sieht vor, dass für die entsprechenden Investitionen die seinerzeit geplante Förderung des Landes Niedersachsen in Anspruch genommen werden sollen. Einschränkend heißt es dort sogar, dass der Baubeginn „erst nach abschließender Festlegung des Landes Niedersachsen zu einer entsprechenden Förderung“ erfolgt. Über den Niedersächsischen Städtetag erreichte uns nun Anfang August die Information, dass die Förderrichtlinie zur Errichtung und Ausstattung von Taubenschlägen zum 1. August dieses Jahres in Kraft getreten sei. Federführend ist hier das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter der Leitung von Barbara Otte-Kinast.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Umsetzung des Stadttaubenkonzepts?

2. Hat die Stadt Braunschweig bereits einen Förderantrag gestellt?

3. Wie ist der weitere zeitliche Fortgang?

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