Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19142-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion BIBS/DIE LINKE vom 02.07.2022 (22-19142) wird wie folgt Stellung genommen:
 

Zu Frage 1:

Der genehmigte Beherbergungsbetrieb leistet keinen Beitrag zu der gewünschten Belebung der Ladenzeile Leipziger Straße. Hervorzuheben ist jedoch, dass dies nicht den baurechtlichen Vorschriften geschuldet ist, denn eine Einrichtung von Ladengeschäften an dieser Stelle ist und bleibt weiterhin uneingeschränkt möglich. Die aus Sicht der Politik und der Einwohner*innen  unbefriedigende Entwicklung dieser Ladenzeile ist bereits seit längerem zu beobachten. Maßgebend dafür ist möglicherweise die mangelnde Nachfrage nach Geschäftsräumen an dieser Stelle und in den angebotenen Größenordnungen.

 

Grundsätzlich schätzt die Stadt dauerhafte Leerstände kritischer ein als die Nutzung zu Beherbergungszwecken. Mit der angestrebten Erhaltung und Entwicklung des Einzelhandels soll auch nicht gleichzeitig ein Ausschluss jeglicher anderer Nutzungen verbunden sein. Vielmehr stärkt eine vielfältige Nutzung - einschließlich Wohnen oder wie hier Boardinghouse/Beherbergungsbetrieb - die Infrastruktur und Gastronomie in Stöckheim und trägt so zu einer Belebung des Stadtteils bei.

 

Zu Frage 2:

Ein Zusammenhang zur Prostitutionsstätte im Nachbargebäude Leipziger Straße 205 ist nicht erkennbar. Eine Erweiterung der Prostitutionsstätte ist ebenfalls nicht anzunehmen. Aus dem Bauantrag geht hervor, dass vorwiegend Arbeiter und Monteure, unter Umständen auch Studenten, in dem Boardinghouse unterkommen sollen. Es gibt keine Anhaltspunkte, die eine andere Belegung erwarten lassen. Die Baugenehmigung lässt ausschließlich die Nutzung Beherbergungsbetrieb/Boardinghouse zu. Prostitution ist dort nicht zulässig.

Die Verwaltung ist bereits in der Vergangenheit konsequent gegen Erweiterungen des Prostitutionsbetriebes im Nachbargebäude sowie durch einen dort eingerichteten Escort-Service vorgegangen; dies wird sie bei Bedarf auch in Zukunft tun. Die Sperrbezirksverordnung eröffnet zusätzlich polizeirechtliche Möglichkeiten, gegen illegal errichtete bordellähnliche Betriebe vorzugehen.

 

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