Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19468

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Baugenehmigung für die Erweiterung des Produktionsgebäudes AB 1 um Dachaufbauten wird erteilt. Die Baugenehmigung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass vor Baubeginn die schriftliche Bestätigung des Niedersächsischen Umweltministeriums vorliegt, dass das Bauvorhaben mit dem Strahlenschutz vereinbar ist.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG, das aufgrund der Bedeutung der Angelegenheit dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt wird.

 

Der am 15.02.2022 eingegangene Bauantrag betrifft die Aufstellung eines Messcontainers auf dem Dach des bestehenden Produktionsgebäudes AB 1 der Firma GE Healthcare Buchler GmbH & Co. KG, das über eine zweistielige Außentreppe aus Stahl, die an der Südfassade positioniert wird, die Zugänglichkeit zu diesem Container herstellt. Für den Messcontainer wird eine verzinkte Stahl-Tragkonstruktion auf die Attiken des Gebäudemittelteils gesetzt. Die Zuwegung erfolgt über einen Stahlsteg auf dem Dach des Produktionsgebäudes. Der Container selbst beinhaltet Messeinrichtungen zur Abluftüberprüfung an den beiden Schornsteinen und besteht aus einer selbsttragenden Trapezblechkonstruktion. Mit den Messeinrichtungen zur Abluftüberprüfung wird in keiner Weise die Strahlenbelastung erhöht, sondern vielmehr wird durch die verbesserte Überprüfung der Abluft die Sicherheit erhöht.

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans TH 18 sowie des Aufstellungsbeschlusses TH 24. Die beantragte Baumaßnahme widerspricht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes nicht.

 

Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Baurecht, so dass ein Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung besteht. Entsprechend dem in der Beschlussvorlage 22-19301 vorgesehenen Verfahren ist beabsichtigt, die Baugenehmigung unter die aufschiebende Bedingung zu stellen, dass das Niedersächsische Umweltministerium, das bereits in diesem Verfahren beteiligt worden ist, bestätigt, dass unter strahlenschutzrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken gegen die Umsetzung der Baumaßnahme bestehen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise