Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19316-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Nachbarschaftszentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 0500 Sozialreferat
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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01.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 18.08.2022 [DS 22-19316] wird wie folgt Stellung genommen:
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wird in seiner Sitzung am 01.09.2022 gebeten, der Einrichtung von zunächst 4 Nachbarschaftszentren, wie in den Anlagen „Bewertung und Prioritätenliste“ und „Finanzbedarf“ vorgeschlagen, zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Interessenbekundungsverfahren durchzuführen.
In der Beschlussvorlage werden die Bestandsaufnahme, die Liste der Stadtteilveranstaltungen zur Ermittlung des Bedarfs und der Besonderheiten, die Bewertungsliste
mit der Priorisierung der ersten 4 Nachbarschaftszentren sowie die Finanzierungsfrage dargestellt.
Unabhängig von dem durch den Ratsauftrag in Gang gesetzten Prozess zur Entwicklung eines Konzeptes für Nachbarschaftszentren durch die Verwaltung liegen für den Haushalt 2023/2024 zudem drei Anträge freier Träger (DWB für Siegfrieds Bürgerzentrum, ambet e. V. für Achilles Hof und Paritätischer für Familienzentrum Broitzem) auf Zuwendungen für die jeweilige Weiterentwicklung zu einem NBZ vor. Sie werden im Rahmen der aufzustellenden Gesamtpriorisierungsliste für den AfSG, vorgesehen für den 11.11.2022, an entsprechender Position Berücksichtigung finden.
Zu Frage 1
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Politik für den Haushalt 2023/2024. In den Anlagen zur Bewertung/Priorisierung sowie zur Finanzierung werden konkrete Finanzbudgets vorgeschlagen.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 wurden bisher keine Haushaltsmittel berücksichtigt.
Im Falle der Annahme des Beschlussvorschlags erfolgt die Einplanung von Haushaltsmitteln über die Ansatzveränderungen für den Doppelhaushalt 2023/2024.
Sofern keine weitere Kompensation an anderer Stelle erfolgt, würde sich hieraus eine entsprechende zusätzliche Haushaltsbelastung ergeben.
. . .
Zu Frage 2
„Familienzentren sind Kindertagesstätten, die sich durch zusätzliche Angebote an Kinder und ihre Eltern im jeweiligen Stadtteil auszeichnen. Das Familienzentrum ist ein Ort der Begegnung aller Familien. Das Miteinander in der Familie und mit anderen Familien wird unterstützt und pädagogisch begleitet. In einem Familienzentrum werden die Aufgaben einer „normalen“ Kita (das sind Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder) durch ein vielfältiges Angebot für die ganze Familie ergänzt. Deshalb ist das Familienzentrum ein Highlight in der Kita-Landschaft.“ (Quelle: https://www.braunschweig.de/leben/soziales/kinderbetreuung/familienzentren.php)
Bei Nachbarschaftszentren handelt es sich um zentral im Stadtteil gelegene Räumlichkeiten, die offen für alle Bewohnerinnen und Bewohner sind und ihnen Möglichkeiten für Begegnungen, Aktivitäten und Engagement eröffnen. Sie machen niedrigschwellige Angebote, die auf die konkrete Bedarfssituation des jeweiligen Stadtteils und seiner Bewohnerinnen und Bewohner abgestellt sind.
Quartiere und Nachbarschaften sind verschieden, und somit müssen auch die Nachbarschaftszentren auf die spezifische Konstellation vor Ort eingehen. Die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen ist wichtig und soll erhalten bleiben.
Zu Frage 3
Die Zielgruppen, die jeweiligen Arbeitsaufträge und Arbeitsgrundlagen der Familien- und Nachbarschaftszentren sind sehr unterschiedlich. Unter den momentanen Gegebenheiten und größtenteils auch baulich-räumlichen Voraussetzungen ist eine gemeinsame Entwicklung oder Zusammenführung von Nachbarschaftszentren mit Familienzentren nicht grundsätzlich zielführend, kann aber standortabhängig geprüft werden.
Die für die Förderung der Familienzentren zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind vollständig zur Umsetzung des vom Rat beschlossenen Konzeptrahmens und der Kriterien für Familienzentren erforderlich und werden für diese eingesetzt. Hier ist aus fachlicher Sicht und aufgrund wachsender Bedarfe und Inanspruchnahme eher eine Aufstockung als eine Reduzierung bzw. Aufteilung der Förderung angezeigt.
Das schließt jedoch nicht aus, zukünftig auf fachlicher Ebene über mögliche Synergiepotentiale der verschiedenen Angebote in den Stadtteilen intensiv nachzudenken.
