Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19212

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Ergänzung zum Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG) „ckbau Brücke Spargelstraße“ Beschlussvorlage 22-18861, der Stadtbezirksratssitzung im Stadtbezirk 330 am 20.06.2022: Die Verwaltung möge prüfen, die nicht verwendeten, verbleibenden Brückenteile des Rückbaus nicht zu entsorgen, sondern fachgerecht einzulagern.“

 

Hintergrund dieser Ergänzung zum Beschluss war der Ergänzungsantrag der B90/ Grünen von Herrn Dr. Dr. Büchs zur Stadtbezirksratssitzung im Stadtbezirk 330 am 20.06.2022.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Die demontierten Brückenteile die zur politisch beschlossenen Inszenierung der Treppentürme (Variante II, ohne Beleuchtung) nicht mehr benötigt werden einzulagern, würde nach Auffassung der Verwaltung zu unverhältnismäßig hohen zusätzlichen Kosten führen, die sich wie folgt darstellen:

 

Um die Konstruktionsteile, so zu demontieren, dass sich diese für eine eventuelle spätere Nutzung nicht verformen oder beschädigt werden, müssten Unterstützungs- oder Verstärkungskonstruktionen im Bereich der beschädigten Knotenpunkte montiert werden. Zudem wäre eine Traverse am Kran anzuhängen an die der Überbau befestigt wird, um Verformungen zu verhindern. Für die Demontage müsste ein größerer Kran am Demontageort eingesetzt werden, der bei einem Rückbau ohne Einlagerung in der Form nicht erforderlich wäre. Zudem wäre ein größerer Tieflader zum Transport erforderlich.

Zusätzliche geschätzte Kosten 5.500,- €.

 

Am Ort der Zwischenlagerung würde ein weiterer Kran für das Abladen benötigt. Ggf. wären weitere Transportschritte und/oder Transportmittel für das Transportieren in eine Halle nötig.

Zusätzliche geschätzte Kosten 3.000,- €.

 

Eine, fachgerechte Einlagerung würde eine entsprechend große Halle o. ä. mit entsprechender Belüftung/Klimatisierung erfordern. Dies ist auf den städtischen Bauhöfen nicht gegeben.

 

Die Verwaltung schätzt für die Kosten bei einer Anmietung, sofern es überhaupt für derartige Zwecke und die notwendige langfriste Lagerung Anmietungsoptionen gibt, auf ca. 2.000,- bis 4.000,- € pro Jahr.

 

Hiermit ergäben sich bei einer Einlagerung von 10 Jahren Gesamtkosten von ca. 20.000 € bis 40.000 €. Es entstünden sowohl für die Einlagerung hohe Kosten als auch, sofern es überhaupt dazu kommt, bei einer Wiederverwendung sehr hohe Kosten. Weiter ist anzumerken, dass jeder zusätzliche Transport und alle zusätzlichen Bewegungen nachteilig für die schon betagten Konstruktionsteile und deren Verbindungsmittel sind.

 

Der möglichst erhaltende Rückbau und die Einlagerung, für die keine Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, wären unverhältnismäßig.

 

Weiteres Vorgehen und Kosten:

Die Inszenierung eines Brückenfragmentes erfolgt nach Variante II der Beschlussvorlage

22-18927 ohne Lichtinstallation und mit einer Kostendeckelung der Variante II + 10%, beschlossen im UGA am 23.06.2022. Rückgebaute Teile des Brückenbauwerkes werden entsorgt.

 

Die Kosten stellen sich wie folgt dar:

Demontage Überbau und Treppenaufgänge 25.377,94 €

Abbruch Fundamente     12.930,97 €

Instandsetzung Fundamente der Türme  17.883,92 €

Handentrostung und Konservierung Türme      18.195,10 €

Kosten gesamt (Brutto)    74.387,93 €

 

Die Arbeiten werden in 2022 umgesetzt.
 

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