Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 22-19529

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Bereits zum ersten Bauabschnitt des Gebiets Wenden-West hatte die Verwaltung bestätigt, dass eine Versorgung dieses Gebietes mit Erdwärme grundsätzlich möglich ist. Allerdings hat man sich hier für ein Blockheizkraftwerk entschieden, dass vermutlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden soll. Im Bebauungsplan selbst wurde zwar die Möglichkeit zur Nutzung von Erdwärme geschaffen. Von einer Festlegung auf Erdwärme wurde allerdings Abstand genommen. Die Begründung dafür lautete u.a., dass das Energiekonzept des Baugebietes nicht Teil des Bebauungsplans war.

 

Wir gehen davon aus, dass die grundsätzliche Möglichkeit für die Nutzung von Erdwärme auch beim zweiten Bauabschnitt gegeben ist. Die geologischen Gegebenheiten zumindest dürften hier nahezu identisch sein.

 

In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Welche Energieträger sollen konkret im Blockheizkraftwerk des ersten Bauabschnitts zum Einsatz kommen?

 

2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, im zweiten Bauabschnitt neben der Erdwärme noch andere Wärmequellen (z.B. die Abwärme von umliegenden Gewerbe- und Industriebetrieben, aus dem nahen Mittellandkanal oder aus dem Abwasser) zu nutzen?

 

3. Unter welchen Bedingungen ließe sich ein Verbot fossiler Energieträger für den zweiten Bauabschnitt des Baugebiets Wenden-West verbindlich und rechtssicher festschreiben?

Loading...

Erläuterungen und Hinweise