Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 22-19530
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorgriffserlass und dessen Handhabung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Beantwortung
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16.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Bundesregierung hat ein längst überfälliges Gesetz in Vorbereitung, welches Menschen die zum 1.1.2022 seit fünf Jahren erlaubt, geduldet oder gestattet leben, eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr gewährt. Eine Intention des Gesetzes ist Menschen damit den Zugang zu einem Aufenthaltstitel zu geben, die seit längerer Zeit in einer Duldung leben, um ihnen so eine tatsächliche Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Gerade das Leben im Duldungsstatus ist mit zahlreichen Einschränkungen verbunden, zudem sind die Menschen aufgrund ihrer Aufenthaltspapiere die den Duldungsstatus bescheinigen, zahlreichen Diskriminierungen auf dem Wohnungs- und Arbeitsmarkt ausgesetzt, sofern ihnen überhaupt der Zugang zu Arbeit erlaubt ist.
Der Duldungsstatus verhindert zudem häufig den Zugang in Regelsysteme, die gerade bei der Unterstützung von vulnerablen Gruppen unerlässlich sind (z.B. Aufnahme von Therapien bei psychischer Erkrankungen und/oder Drogenabhängigkeit, Hilfe in besonderen Lebenslagen bei drohender Wohnungslosigkeit u.ä.).
Es ist daher unerlässlich schnellst möglich alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um den prekären Zustand der (Ketten-)Duldung aufzuheben und die Menschen bei Wegen in ein sicheres Bleiberecht zu unterstützen. Aus diesem Grund hat die Landesregierung Niedersachsen am 02.05.2022 eine Vorgriffs-Regelung erlassen, um bereits jetzt Menschen vor Abschiebungen zu schützen, die aller Voraussicht nach unter das künftig Gesetz fallen werden. Zudem erleichtert dieses Vorgehen die spätere Erteilung von Aufenthaltstiteln, damit diese die Menschen dann tatsächlich zeitnah nach der Veröffentlichung erhalten.
Mit dem Vorgriffserlass des Landes soll der Weg in die neue Aufenthaltserlaubnis geebnet werden und den Menschen - die sich bereits seit Jahren in Deutschland leben - die Angst vor einer Abschiebung genommen werden. Braunschweig, als Koordinierungsstadt der sicheren Häfen in Niedersachsen, hat dabei eine besondere Vorbildwirkung. Daher sollte auch hier eine umgehende Umsetzung erfolgen:
Deshalb fragen wir die Verwaltung:
- Wie viele Menschen lebten derzeit mit einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung in Braunschweig, die zum 1.1.2022 bereits seit fünf Jahren in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung gelebt haben (um eine Aufschlüsselung nach Alter wird gebeten)?
- In wie vielen Fällen hat die Ausländerbehörde gemäß dem Erlass des Landes bereits eine Ermessensduldung erteilt (und den Menschen damit die Angst vor einer Abschiebung genommen und den erleichterten Zugang in den Arbeitsmarkt ermöglicht)?
- Welche konkreten Schritte zu wann plant die Ausländerbehörde, um zeitnah nach der Veröffentlichung des Gesetzes den in Frage kommenden Menschen die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und die unnötige Verlängerung des Duldungszustandes zu beheben?
