Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19257
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.09.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltungskostensatzung (VKS) enthält Regelungen zur Erhebung von Verwaltungsgebühren, die die Stadt Braunschweig für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises beanspruchen kann, und als Anlage einen Kostentarif mit ca. 150 Einzeltarifen, die die Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten zusammenfassen, für die Gebühren erhoben werden.
Für eine Reihe von Gebührentatbeständen ist vorgesehen, dass die für die erbrachte Leistung zu erhebende Gebühr individuell und unter Berücksichtigung des eingesetzten Zeitaufwandes bemessen wird. Als verwaltungsintern einheitliche Grundlage bestimmt § 3 Abs. 3 Satz 2 der aktuellen Verwaltungskostensatzung:
„Soweit im Kostentarif nicht anderes bestimmt ist, sind je angefangene Viertelstunde erforderlichen Zeitaufwands zu berechnen:
1. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 unter dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
9,90 Euro |
2. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
13,10 Euro |
3. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 unter dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und |
15,30 Euro |
4. | für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
18,75 Euro“ |
Die vorgenannten Werte beziehen sich auf die vom Fachbereich Zentrale Dienste für das Jahr 2021 ermittelten, für die Stadt Braunschweig gültigen, durchschnittlichen Personalkosten je Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe. Für das Jahr 2022 haben sich die folgenden Durchschnittswerte ergeben:
Für Nr. 1 | 10,21 Euro | Vorschlag für Satzungsänderung.: 10,20 Euro | +3,03 % |
Für Nr. 2 | 13,54 Euro | Vorschlag für Satzungsänderung.: 13,50 Euro | +3,05 % |
Für Nr. 3 | 15,88 Euro | Vorschlag für Satzungsänderung.: 15,90 Euro | +3,92 % |
Für Nr. 4 | 19,51 Euro | Vorschlag für Satzungsänderung.: 19,50 Euro | +4,00 % |
Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung sollen die Gebührenregelungen, die nach Zeitaufwand bemessen werden, an die Entwicklung der Personalkosten angepasst werden.
Die ca. 150 einzelnen Kostentarife der Verwaltungskostensatzung sind letztmalig durch Beschluss des Rates in der Ratssitzung am 21. Dezember 2021 aktualisiert worden. Diese Kostentarife sollen im bisher üblichen dreijährigen Turnus überprüft und an die Kostenentwicklung angepasst werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,1 kB
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