Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19257

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Die als Anlage beigefügte Sechzehnte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kosten für Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten der Stadt Braunschweig auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises (Verwaltungskostensatzung) wird beschlossen.“


 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltungskostensatzung (VKS) enthält Regelungen zur Erhebung von Verwaltungsgebühren, die die Stadt Braunschweig für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten auf dem Gebiet des eigenen Wirkungskreises beanspruchen kann, und als Anlage einen Kostentarif mit ca. 150 Einzeltarifen, die die Amtshandlungen und Verwaltungstätigkeiten zusammenfassen, für die Gebühren erhoben werden.

 

r eine Reihe von Gebührentatbesnden ist vorgesehen, dass die für die erbrachte Leistung zu erhebende Gebühr individuell und unter Berücksichtigung des eingesetzten Zeitaufwandes bemessen wird. Als verwaltungsintern einheitliche Grundlage bestimmt § 3 Abs. 3 Satz 2 der aktuellen Verwaltungskostensatzung:

 

Soweit im Kostentarif nicht anderes bestimmt ist, sind je angefangene Viertelstunde erforderlichen Zeitaufwands zu berechnen:

1.

für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 unter dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

  9,90 Euro

2.

für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 ab dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

13,10 Euro

3.

für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 unter dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und

 

15,30 Euro

4.

für Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 2 ab dem 2. Einstiegsamt und für vergleichbare Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

 

18,75 Euro“

Die vorgenannten Werte beziehen sich auf die vom Fachbe­reich Zentrale Dienste für das Jahr 2021 ermittelten, für die Stadt Braunschweig gültigen, durchschnitt­lichen Personalkosten je Besoldungs-, Vergütungs- bzw. Lohngruppe. Für das Jahr 2022 haben sich die folgenden Durchschnittswerte ergeben:

 

r Nr. 1

10,21 Euro

Vorschlag für Satzungsänderung.:

10,20 Euro

+3,03 %

 r Nr. 2

13,54 Euro

Vorschlag für Satzungsänderung.:

13,50 Euro

+3,05 %

r Nr. 3

15,88 Euro

Vorschlag für Satzungsänderung.:

15,90 Euro

+3,92 %

r Nr. 4

19,51 Euro

Vorschlag für Satzungsänderung.:

19,50 Euro

+4,00 %

 

 

Mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung sollen die Gebührenregelungen, die nach Zeitaufwand bemessen werden, an die Entwicklung der Personalkosten angepasst werden.

 

Die ca. 150 einzelnen Kostentarife der Verwaltungskostensatzung sind letztmalig durch Beschluss des Rates in der Ratssitzung am 21. Dezember 2021 aktualisiert worden. Diese Kostentarife sollen im bisher üblichen dreijährigen Turnus überprüft und an die Kostenentwicklung angepasst werden.

 


 

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Anlagen

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