Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19537

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


1.) "Für die Herstellung einer extensiven Dachbegrünung auf dem Dach des Gebäudes Böcklerstraße 30, 38102 Braunschweig wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € im Rahmen des Förderprogramms "Gartenreich(es) Braunschweig" gewährt."

 

2.) "Für die Entsiegelung einer nicht-überdachten Fläche auf dem Grundstück Homburgstraße 47, 38116 Braunschweig wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € im Rahmen des Förderprogramms "Gartenreich(es) Braunschweig" gewährt."
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusszuständigkeit:

 

Auf Grund der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen bis zu einer Höhe von 5.000,00 € zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

Bei Zuwendungen über 5.000,00 € ist ein Beschluss durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Braunschweig nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG notwendig. Der hier angeführte Zuschussantrag übersteigt die Bewilligungssumme von 5.000,00 €.

 

Die Zuständigkeit liegt grundsätzlich beim Verwaltungsausschuss nach § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG. Im Rahmen der Hauptsatzung wurde die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen jedoch umfassend auf die Fachausschüsse übertragen. In diesem Fall ist daher der Umwelt- und Grünflächenausschuss für die Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Umweltorganisationen und Förderprojekte zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zuständig.

 

Begründung:

 

Zur Förderung des Stadtgrüns hat der Rat der Stadt Braunschweig die Förderrichtlinie „Gartenreich(es) Braunschweig rderung zur Begrünung privater und gewerblicher Dach-, Fassaden- und Grundstücksflächen“ beschlossen.

 

Ziel dieser Richtlinie ist es, nicht nur einen Beitrag zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu leisten, sondern auch das gemeinschaftliche Zusammenleben, die individuelle Gesundheit und die Lebensqualität in der Stadt zu sichern und zu verbessern. Förderfähig sind Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit aus fachlicher Sicht geeignet sind, die Lebensqualität des unmittelbaren Wohnumfeldes zu verbessern. Von den Maßnahmen soll zudem eine ökologisch positive Wirkung insbesondere in Hinblick auf das Kleinklima, den Grundwasserhaushalt und/oder den Arten- und Biotopschutz ausgehen.

 

Innerhalb des Moduls „Dachbegrünung“ werden extensive Gründächer bezuschusst, wenn sie durch einen Fachbetrieb nach FLL-Dachbegrünungsrichtlinien hergestellt werden. Zudem muss bei einem extensiven Gründach auf einem Bestandsgebäude mindestens eine 6 cm hohe Substratschicht eingebaut werden.

 

Die Förderhöhe beträgt max. 10.000,00 € pro Maßnahme mit max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten und max. 40,00 € pro m².

 

Mit Schreiben vom 28.03.2022 wurde die extensive Begrünung von 721 m² Dachfläche für das Grundstück Böcklerstraße 30, 38102 Braunschweig beantragt. Der Kosten- und Finanzierungsplan setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gesamtkosten des Vorhabens (ohne MwSt)  50.995,92 €

Eigenmittel       40.995,92 €

Zuwendungen von Dritten                         0,00 €

Sonstige Zuwendungen                 0,00 €

Beantragter städtischer Zuschuss    10.000,00 €

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 49.915,52 €.

Die Prüfung des Antrags hat die Förderfähigkeit dieses Vorhabens bestätigt. Die Maßnahme erfüllt die Vorgaben der Förderrichtlinie.

 

Unter Berücksichtigung der festgelegten Förderhöhe wird daher empfohlen, für die extensive Dachbegrünung auf dem Gebäude des Grundstückes Böcklerstraße 30, 38102 Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zu gewähren. Die Begrünung ist geeignet für eine Kombination mit Photovoltaik.

 

Innerhalb des Moduls „Flächenentsiegelung“ werden Flächenentsiegelungen bezuschusst, wenn die zuvor versiegelte Fläche auf privaten und gewerblichen, nicht überdachten Flächen (z.B. Zufahrtswege, Einfahrten, Abstellflächen, Stellplätzen etc.) in eine unversiegelte oder wasserdurchlässige, befestigte Fläche umgewandelt wird.

 

Die Förderhöhe beträgt max. 6.000,00 € pro Maßnahme mit max. 50 % der förderfähigen Gesamtkosten.

 

Mit Schreiben vom 20.04.2022 wurde die Entsiegelung von 91m² Fläche auf dem Grundstück Homburgstraße 47, 38116 Braunschweig beantragt. Der Kosten- und Finanzierungsplan setzt sich wie folgt zusammen:

 

Gesamtkosten des Vorhabens (inklusive MwSt)  15.090,99 €

Eigenmittel         9.090,99 €

Zuwendungen von Dritten                         0,00 €

Sonstige Zuwendungen                 0,00 €

Beantragter städtischer Zuschuss      6.000,00 €

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten belaufen sich auf 14.348,43 €.

Die Prüfung des Antrags hat die Förderfähigkeit dieses Vorhabens bestätigt. Die Maßnahme erfüllt die Vorgaben der Förderrichtlinie

 

Unter Berücksichtigung der festgelegten Förderhöhe wird daher vorgeschlagen, für die Entsiegelung von 91m² Fläche auf dem Grundstück Homburgstraße 47, 38116 Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € zu gewähren.

 

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel stehen in ausreichender Höhe auf dem PSP-Element 4S.670054.01.505.67301 zur Verfügung.
 

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