Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19546

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Die befristete Genehmigung (siehe Drucksache 21-15030 bzw. 21-15030-01) läuft zum Ende des Jahres 2022 aus. Angesichts der weiter bestehenden Unklarheit, wie sich die Covid-19-Pandemie im Winterhalbjahr entwickelt, wurde eine weitere Verlängerung der Genehmigung um ein Jahr beantragt.

 

Die Verlängerungsgenehmigung wird antragsmäßig erteilt. Strahlenschutzbelange sind nicht tangiert.

 

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