Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19014-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederherstellung des Spielplatzes Ortelsburgweg im Stadtteil Stöckheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.09.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 211 vom 16.06.2022:
„Es wird beantragt:
1.) den o. g. Spielplatz unverzüglich wieder so herzustellen, wie er bei der Planung des Baugebietes angelegt war. D. h. ein Spielfeld mit 2 Basketballkörben.
2.) dass die Verwaltung den Stadtbezirksrat 211 über evtl. Klagen, Beschwerden etc. über alle im Stadtbezirk befindlichen Spielplätze (auch evtl. nichtstädtische Spielplätze) informiert.
3.) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit Bänke zum „Chillen“ für Jugendliche auf diesem Spielplatz aufgestellt werden können, mit welchem Kostenumfang und in welchem Zeitraum das Aufstellen realisiert werden könnte.“
Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:
Bei dem betreffenden Spielplatz Bischofsweg/Ortelsburgweg handelt es sich um einen Spielplatz, der Kindern (einschließlich deren Begleitpersonen) vorbehalten ist.
Da Kinder sich häufig in ihrer Spiel- und Bewegungsfreude eingeschränkt fühlen, wenn Jugendliche den Raum für sich beanspruchen, werden auf Spielplätzen kindgerechte Spielangebote bereitgestellt, die in der Regel für Jugendliche weniger attraktiv sind. Dies soll Nutzungskonflikte vermeiden. Das Aufstellen von Jugendbänken auf dem Kinderspielplatz Bischofsweg/Ortelsburgweg ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.
Für Jugendliche gibt es in Braunschweig spezielle Jugendplätze und Bolzplätze, die mit einem altersgerechten Bewegungs- und Aufenthaltsangebot, z. B. Basketballanlagen, ausgestattet sind. Weiterhin gibt es so genannte Spiel- und Jugendplätze, die in der Regel über eine ausreichende Größe verfügen, um Angebote sowohl für Kinder als auch für Jugendliche bereitzustellen und diese Bereiche weitgehend räumlich voneinander zu trennen. Eine solche Fläche befindet sich mit dem Spiel- und Jugendplatz Wilhelm-Hauff-Straße in fußläufiger Entfernung zum Kinderspielplatz Bischofsweg/Ortelsburgweg. Dieser ist u. a. mit einer Basketballanlage ausgestattet.
Neben den angeführten möglichen Nutzungskonflikten zwischen Kindern und Jugendlichen sind am Spielplatz Bischofsweg/Ortelsburgweg die Lärmimmissionswerte in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) zu berücksichtigen. Hiernach ist zur Einhaltung des Immissionsrichtwertes für eine ganztägige Nutzung einer Streetballanlage ein Mindestabstand von 50 m zum WA erforderlich. Dieser Abstand ist im vorliegenden Fall mit weniger als 20 m deutlich unterschritten. Gemäß Immissionsschutzrecht ist eine Reaktivierung der Anlage an diesem Standort nicht möglich.
Zukünftig wird die Verwaltung alle eingehenden Beschwerden zu städtischen Spielplätzen im Stadtbezirk an die Bezirksgeschäftsstelle weiterleiten. Über nichtstädtische Spielplätze kann die Verwaltung keine Aussage treffen.
