Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-17722-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 26.01.2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG):

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung in der Straße Nordendorfsweg mittels einer Seitenstrahlmessung oder einer anderen geeigneten Messmethode eine Geschwindigkeitsüberprüfung über einen längeren Zeitraum vorzunehmen. Die Ergebnisse mögen dem Bezirksrat zur Kenntnis gegeben werden.

 

Auch möge die Verwaltung bei Handlungsbedarf wegen gefährlicher Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeiten Vorschläge zur Abhilfe unterbreiten.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat in der Straße Nordendorfsweg in der Zeit vom 15.03.2022 bis 22.03.2022 an den Standorten vor der Haus-Nr. 16 und in Höhe der Straße Hörstenblick jeweils verdeckt ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erhoben. Zudem wurden im Kreuzungsbereich Nordendorfsweg/Hermann-Deppe-Ring/Thomasholz zwei Geschwindigkeitsmesstafeln temporär jeweils für eine Fahrtrichtung installiert.

 

Folgende Messergebnisse liegen vor:

 

Messstelle

Nordendorfsweg 16

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

15.03.2022

bis

22.03.2022

Seitenstrahlradargerät 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Rabenrodestraße

Erlenbruch

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

732

95

789

89

1.521

92

31 bis 40

 

41

5

93

11

134

8

41 bis 50

 

1

0

1

0

2

0

51 bis 60

 

0

0

0

0

0

0

61 bis 70

 

0

0

0

0

0

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

774

100

883

100

1.657

100

 

Messstelle

Nordendorfsweg Ecke Hörstenblick

Geschwindigkeitsbegrenzung

30 km/h

 

 

 

 

 

 

 

 

Zeitraum:

15.03.2022

bis

22.03.2022

Seitenstrahlradargerät 1

 

 

 

 

 

 

 

 

Geschwindigkeit

Fahrtrichtung

Fahrtrichtung

beide Fahrtrichtungen

in km/h

Erlenbruch

Rabenrodestraße

 

 

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

Anzahl

Anteil in %

bis 30

 

949

98

546

99

1.495

98

31 bis 40

 

19

2

8

1

27

2

41 bis 50

 

0

0

0

0

0

0

51 bis 60

 

0

0

0

0

0

0

61 bis 70

 

0

0

1

0

1

0

> 70

 

0

0

0

0

0

0

 

 

968

100

555

100

1.523

100

 

Die Messergebnisse sind aus Sicht der Verwaltung unproblematisch, da der weit überwiegende Teil der erfassten Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h nicht überschritten hat.

 

Weiterer Handlungsbedarf wird von der Verwaltung nicht gesehen.

 

 

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