Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19135-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag der Fraktion BIBS 22-19135 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu der Frage der Beiladung ist die Polizeidirektion Braunschweig um Auskunft gebeten worden.

 

Die Polizeidirektion hat mitgeteilt, dass der zuständige Senat des Nds. Oberverwaltungsgerichts in den beiden laufenden Normenkontrollverfahren schon vor einigen Monaten eigenständig bei den Prozessbeteiligten angefragt hat, wie die Beteiligten zu einer Beiladung der Stadt Braunschweig stehen.

 

Die Polizeidirektion und eine der Klägerparteien haben sich zustimmend zu einer Beiladung der Stadt geäußert, die andere Klägerpartei sieht die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beiladung als nicht erfüllt an.

 

Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für eine Beiladung der Stadt vorliegen, obliegt nun dem zuständigen Senat des Nds. Oberverwaltungsgerichts. Eine Entscheidung ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Da die maßgeblichen Gesichtspunkte zur Beiladung somit bereits in den Verfahren vorgetragen wurden, sieht die Verwaltung eine entsprechende Anregung der Stadt an das Nds. Oberverwaltungsgericht jedenfalls als nicht notwendig an.

 

Der Vollständigkeit halber soll noch ergänzt werden, dass eine Beiladung der Stadt auch nicht mit Blick auf ihre „juristische Kompetenz“ erforderlich ist. Zum einen verfügt die Polizeidirektion Braunschweig selbst über eine hohe juristische Kompetenz in diesen Fragen. Zum anderen sind alle Prozessbeteiligten fachanwaltlich vertreten.
 

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