Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19379-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur obenstehenden Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Verbindliche Anordnungen zum Energiesparen für Firmen und Unternehmen darf die Stadtverwaltung nicht erlassen. Solche rechtlichen Möglichkeiten stehen nach dem Energiesicherungsgesetz der Bundesregierung oder der Bundesnetzagentur zu.

 

Die Bundesregierung hat von ihrer Verordnungsermächtigung in § 30 des Energiesicherungsgesetzes Ende August 2022 Gebrauch gemacht und zwei Rechtsverordnungen erlassen, die neben den öffentlichen Körperschaften auch für Privathaushalte und Unternehmen gelten und erste kurz- und mittelfristige Maßnahmen zum Einsparen von Gas und Energie enthalten.

 

Zu Frage 2.:

Hierzu verweist die Verwaltung auf ihre bisherige Kommunikation. Auch die Wirtschaftsförderung hat über ihre Kommunikationskanäle entsprechend informiert.
 

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