Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19447-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 26.08.2022 (22-19447) nimmt der städtische Fachbereich Gebäudemanagement wie folgt Stellung:

 

Frage 1: In welchem Umfang und in welchem zeitlichen Ablauf wird seitens der Verwaltung die dringend notwendige Sanierung der Gebäude auf der dem F. C. Sportfreunde 1920 Rautheim e. v. zur Nutzung überlassenen Sportanlage in Rautheim erfolgen?

 

Die Sportanlage Rautheim besteht aus zwei Gebäuden. Ein Gebäude ist städtisch und wird von der Verwaltung betreut. Hier ist die Holzfassade inkl. Fenster sanierungsbedürftig bzw. erneuerungsbedürftig. Die Schätzkosten hierfür liegen bei rund 70 TEUR netto zzgl. Honorar. Der Baubeginn wird zurzeit zum Frühjahr 2023 veranschlagt. Ein früherer Beginn ist aufgrund der Projektvorbereitungszeit nicht möglich.

Die Kabinen und Duschen wurden bereits saniert und die Heiz-/Trinkwasserzentrale müsste mittelfristig erneuert werden.

 

Zu dem weiteren, nicht-städtischen Gebäude liegen der Verwaltung keine detaillierten

Kenntnisse zum Sanierungsbedarf vor, da von dort keine Betreuung erfolgt.

 

Frage 2: Ist die Durchführung dieser Maßnahme ohne gesonderte Gremienbeschlüsse möglich?

 

Bei den derzeitigen Kostenrahmen ist kein Gremienbeschluss notwendig. Eine Gremienbeteiligung ist ab einer Investitionshöhe von derzeit 350 TEUR erforderlich.

 

Frage 3: Wenn nicht, welcher Ausschuss wäre die welche notwendigen Beschlüsse zuständig?

 

Bisher nicht notwendig.
 

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