Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19410-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.08.2022 [22-19410] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Antwort zu 1.:

 

Haftpflicht:

Grundsätzlich sind Anhänger über das jeweilige Zugfahrzeug versichert.

Lediglich bei Schäden, die abgekoppelte Anhänger verursachen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Anhängers eintrittspflichtig.

 

Kasko:

Soweit der Anhänger im Eigentum eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr steht (hierzu würde der KSA z. B. auch Eltern von Mitgliedern der Jugendfeuerwehr zählen) kommt eine Schadenabwicklung über eine sog. Billigkeitsentschädigung in Betracht.

Sollte ein Anhänger einem Dritten gehören, der in keinerlei Beziehung zur Feuerwehr oder der Verwaltung steht (also nicht als Beauftragter oder Mitarbeiter der Stadt tätig wird), ist eine Leistung des KSA Hannover ausgeschlossen.

 

Antwort zu 2.:

 

In Abhängigkeit vom einzelnen Sachverhalt (siehe Antwort 1), in den meisten Fällen ja.

 

Antwort zu 3.:

 

Siehe  Antwort 1 und 2.


 

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