Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19406-01
Grunddaten
- Betreff:
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Sachstand Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanz- und Feuerwehrdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung
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zur Kenntnis
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07.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.08.20222 [22-19406] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Zuge des russischen Angriffskrieges und den damit verbundenen Entwicklungen, einschließlich der Sanktionsmaßnahmen, ist die derzeitige Lage aus Sicht des Bevölkerungsschutzes als sehr dynamisch einzuschätzen. Gegenwärtig liegt der allgemeine Fokus auf der Sicherstellung der Versorgungssicherheit für den europäischen und insbesondere für den deutschen Gas- und Strommarkt. Durch die Ausrufung der zweithöchsten Eskalationsstufe gem. „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ am 23.06.2022 durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz wurden weitergehende Maßnahmen auf der Bundesebene eingeleitet. Eine weitere Eskalation in die höchste Stufe des Notfallplan Gas ist nicht auszuschließen und erfordert gegenwärtig eine hohe Aufmerksamkeit und die Untersuchung auf präventive Maßnahmen, um eine gewisse Ausfallsicherheit gewährleisten zu können.
Diese allgemeinen Ausführungen vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.08.20222 [22-19406] wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
In den vergangenen Monaten wurde ein Leistungsverzeichnis und die Ausschreibungsunterlagen für die Vergabe der Planungsleistung des Sirenenwarnnetzes erstellt, welches nach Herstellung der Rechtswirksamkeit des Haushaltsplans 2022 in den kommenden Tagen zur Ausschreibung gebracht wird.
Beim Cell Broadcasting, welches bei der Umsetzung in der Zuständigkeit des Bundes befindet, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) angekündigt, mit dem bundesweiten Warntag am 08.12.2022 in Deutschland eine intensive operative Testphase dieses neuen Warnkanals zu beginnen. Am Warntag soll dann erstmals eine Testwarnmeldung durch das BBK in der höchsten Warnstufe versandt werden.
Die Vorbereitungen zur Nutzung von digitalen Informationstafeln für die Warnung der Bevölkerung ist hingegen abgeschlossen und steht nun über die Anbindung an MoWaS zur Verfügung.
Zu Frage 2:
Nein, da noch nicht alle Voraussetzungen für eine Antragstellung zur Förderung erfüllt sind. Hierzu muss bereits eine detaillierte Planung der konkreten einzelnen Sirenenstandorte feststehen und mit der Antragsstellung eingereicht werden, da das Land plant jeden individuellen Sirenenstandort zu bewerten und mit einem individuellen Fördersatz zu versehen. Dabei ist z.B. bewertungsrelevant, ob der Sirenenstandort in einer Hochwasserrisiko-Zone, in einem sturmflutgefährdeten Bereich oder im Umkreis einer kerntechnischen Anlage im Sinne des NKatSG liegt. Die Verwaltung befindet sich gegenwärtig mit dem MI in der Klärung, ob bereits jetzt ein Förderantrag ohne abgeschlossene Planungsgrundlage für die Sirenenstandorte eingereicht werden könne, damit das MI grundsätzlich darüber informiert ist, dass ein vollständiger Antrag mit den konkreten Sirenenstandorten nach Fertigstellung der Planung nachgereicht wird. Hierzu steht jedoch noch die Antwort des MI aus.
Zu Frage 3:
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat in der Folge auch zu einer Beeinflussung der Bearbeitungspriorisierung der Stadtverwaltung Braunschweig geführt. Bundesweit werden bis auf die kommunalen Ebenen Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Gasmangellage diskutiert und geplant. Um die Stadt Braunschweig auf das bearbeiten dieser Lage vorzubereiten hat Herr Oberbürgermeister Dr. Kornblum die Einrichtung eines städtischen Krisenmanagements verfügt. Seit dem 22.07.2022 werden durch den Krisenstab die Lage analysiert und erste Maßnahmen vorbereitet. Im Krisenstab ist auch die Stelle 37.23 vertreten und arbeitet aktiv an der Auftragserfüllung mit. Dadurch kommt es zur Zurückstellung von Aufgaben, die in der DS 22-18576 aufgeführt wurden.
Der in der DS 22-18576 unter 3.2 genannte Sonderplan „Stromausfall“ befindet sich derzeit, auch in Vorbereitung auf eine potentielle Gasmangellage, in prioritärer Bearbeitung. Hier wird eine fachbereichsübergreifende Bearbeitung der Lösungsansätze angestrebt. Die Fertigstellung des Sonderplans „Stromausfall“ wurde in der DS 22-18576 im Jahr 2025 als realistische Schätzung anvisiert. Bestandteil des Sonderplans „Stromausfall“ ist auch der Aufbau von sogenannten Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen als dezentrale Anlaufpunkte für die Bevölkerung, z.B. zur Information oder Ladung von Mobiltelefonen. Das Konzept für die „Leuchttürme“ befindet sich derzeit in Erstellung und eine Fertigstellung wird schnellstmöglich angestrebt. Der zeitliche Umsetzungshorizont für die Einrichtung von Bevölkerungsschutz-Leuchttürmen ist in einer provisorischen Stufe bis zum Ende 2023 geplant.
Der Sonderplan Trinkwassernotversorgung ist in Bearbeitung. Hier sind bereits erste Maßnahmen absehbar, welche bereits angegangen bzw. umgesetzt wurden. Da beispielsweise einige Trinkwassernotbrunnen versandet und nicht mehr nutzbar waren, wurden Ersatzmaßnahmen ergriffen. Hierzu wurden u.a. zehn Trinkwassertransportbehälter und notwendige Armaturen beschafft, um von anderen funktionstüchtigen Notbrunnen entsprechende Trinkwassermengen in der Stadt verteilen zu können. Gleichzeitig wurden Gespräche mit dem, für Maßnahmen des Zivilschutzes zuständigen, BBK aufgenommen, um Mittel für die Herstellung neuer Trinkwassernotbrunnen zu generieren.
Zum Bearbeitungsstand des Sonderplans Warnung der Bevölkerung wurde bereits unter Frage 1 eingegangen.
