Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19264-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zusätzliche städtische Flächen für die Einrichtung weiterer Spielplätze in stark unterversorgten Gebieten Braunschweigs
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Umwelt- und Grünflächenausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
08.09.2022
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat in einer vorangegangenen Stellungnahme auf einen Antrag der BIBS-Fraktion (s. DS 21-16973-01) die Schwierigkeiten der Schaffung neuer Spielflächen in den hochverdichteten städtischen Räumen dargestellt. Diese sind insbesondere auf einen hohen Flächendruck durch Nutzungskonkurrenzen zurückzuführen. Daher bedarf es einer umfassenden und sensiblen Analyse, inwieweit Nutzungen zugunsten von Kinderspielplätzen geändert werden könnten und rechtlich zulässig sind. Hier sind u.a. Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) und bauordnungsrechtliche Belange zu berücksichtigen. Auch bei generell möglichen Nutzungsänderungen, z.B. in Grünanlagen, müssen die Belange der bisherigen und zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer sowie ggf. andere alternative Entwicklungsziele miteinander und gegeneinander abgewogen werden, da eine Fläche mit der Herrichtung als Spielplatz in ihrer Ausstattung und Gestaltung speziell auf die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und deren Begleitpersonen ausgerichtet wird und damit vorrangig dieser Nutzergruppe zur Verfügung gestellt wird.
Eine solche umfangreiche und abstimmungsintensive Analyse und darauf aufbauende Maßnahmenkonzeption ist zurzeit aufgrund des andauernden Personalmangels nicht umsetzbar und kann frühestens im kommenden Jahr begonnen werden.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die vorliegenden Fragen wie folgt.
1. Welche Maßnahmen hat die Verwaltung seit Beginn des Jahres ergriffen, um neue Flächen zur Verfügung zu stellen, die das bestehende Spielplatzangebot in den unterversorgten Stadtgebieten erweitern?
Der Spielplatz Viewegs Garten wird derzeit in räumlich angepasster Lage neu hergestellt. Der neue Spielplatz wird über eine erheblich größere Nettospielfläche verfügen. Die bestehende Basketballfläche mit 250 m² auf der vorherigen Spielplatzfläche bleibt erhalten. Damit wird sich die Spielfläche um mind. 400 m² vergrößern.
Mit dem Kinderspiel- und Jugendplatz werden im Nordpark neue Spiel- und Bewegungsflächen für verschiedene Altersgruppen hergestellt. Die beiden Plätze sollen im Herbst dieses Jahres gemeinsam eröffnet werden.
Damit wird das Spielflächenangebot in den Stadtteilen Viewegsgarten und Nordstadt konkret verbessert.
2. Welche Maßnahmen werden in der zweiten Jahreshälfte 2022 noch folgen?
Die Planung für den Pocket-Park "Kannengießerstraße" wird in 2022 weitergeführt. Die Schaffung von einem punktuellen und/oder informellen Spielangebot ist dabei ein Planungsziel. Für den Pocket-Park "Kannengießerstraße" wird eine Förderung über das Programm "Resiliente Innenstädte" angestrebt. Aus der Förderrichtlinie ergibt sich eine Umsetzungsfrist bis spätestens Ende 2027.
Für das neue Quartier am Hauptbahnhof (Bebauungsplan AW 118) werden aktuell Standort-optionen und Flächenpotentiale für Kinderspiel- und Jugendangebote geprüft. Vor dem Hintergrund des laufenden Bauleitplanverfahrens lässt sich eine Umsetzung zeitlich noch nicht konkret benennen.
Weiterhin finden in Kürze verwaltungsinterne Gespräche zur Möglichkeit der Öffnung von Schulhöfen als Spielplätze statt.
3. Wann werden die Arbeiten zur Aufwertung der drei genannten Jugendplätze beginnen? Wir bitten um einen Sachstandsbericht.
Derzeit läuft das Antragsverfahren. Die Stadt Braunschweig hat Ende August 2022 für die Sanierung der Rollschuhbahn im Prinz-Albrecht-Park, den Jugendplatz Biberweg und den Bolzplatz Swinestraße Anträge auf eine Landesförderung im Rahmen des Programms "Startklar in die Zukunft" gestellt. Die Jugendbeteiligungsaktionen wurden bereits bzw. werden kurzfristig durchgeführt. Nach der Bewilligung der Fördermittel werden die Detailplanungen für die Umgestaltung der Jugendplätze beginnen. Aufgrund baurechtlicher Vorgaben ist am Bolzplatz "Swinestraße" zunächst nur eine bestandsnahe Sanierung und Aufwertung mit Ausrichtung auf sportliche Aktivitäten möglich. Geförderte Projekte sind gemäß Förderrichtlinie bis Ende 2023 umzusetzen.
