Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-18931-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 211 vom 1. Juni 2022 [22-18931] nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatungen und durch entsprechenden Beschluss des Rates werden den Stadtbezirksräten gemäß § 93 Abs. 2 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig Haushaltsmittel in dem durch die Haushaltssatzung festgelegten Umfang als Budget zugewiesen. Dieses Budget steht den Stadtbezirksräten für die Erledigung ihrer Aufgaben zur Verfügung.

 

Sofern ansonsten Mittel für bestimmte Maßnahmen in einem Stadtbezirk nicht in vollem Umfang verausgabt werden, fließen diese nicht verausgabten Mittel in den städtischen Haushalt zurück und stehen dem Stadtbezirksrat nicht für anderweitige Maßnahmen zur Verfügung.

 

Die für konkrete Maßnahmen im Stadtbezirk zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für „Investitionen und Instandhaltungen“ sind aus dem Investitionsprogramm der Stadt je Haushaltsjahr (Haushaltsplanverfahren) ersichtlich. 

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