Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19450-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Container Lindenbergschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Dr. Dittmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Kenntnis
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08.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 26.08.2022 (22-19450) im Stadtbezirksrat 212 Südstadt-Mascherode-Rautheim wird wie folgt Stellung genommen:
Auf dem Gelände der Grundschule Lindenberg stehen zurzeit zwei Raumcontainer für die Schulkindbetreuung und ein WC-Container. Die Aufstellung war erforderlich, da in der Schul-anlage keine freien Raumkapazitäten vorhanden sind bzw. die Anzahl der WC’s für das lehrende Personal nicht ausreichend ist. Hierbei handelt es sich um eine Übergangslösung. Zwischen der Schule und dem Träger der Schulkindbetreuung ist verabredet, dass die Kinder nach dem Unterricht nicht ausschließlich in den Raumcontainern betreut werden müssen sondern sich auch im Schulgebäude aufhalten können.
Im September 2021 hat der Bund das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Dieses sieht vor, dass der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter zum Schuljahr 2026/2027 für den ersten Jahrgang beginnt und jährlich um einen Jahrgang ausgeweitet wird, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 alle Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung haben.
Neben den städtischen Grundschulen, bei denen sich die Ganztagsinfrastruktur schon in der Realisierung befindet, arbeiten noch elf weitere Grundschulen als Halbtagsschulen, zu denen die Grundschule Lindenberg gehört. Für diese Grundschulen gibt es zurzeit noch keinen Beschluss, wann diese in Ganztagsgrundschulen umgewandelt werden. Dies wird zukünftig sukzessive erfolgen. Dazu ist es erforderlich, die zukünftige Schüler:innzahl an jeder dieser Schulen unter Berücksichtigung von evtl. im Schulbezirk gelegenen Baugebieten einzuschätzen und die Raumsituation an jedem Schulstandort zu analysieren, um ggf. notwendige Um- und Anbauten vor allem für die Herstelleung der Ganztagsinfrastruktur planen zu können.
Da absehbar ist, dass diese Schulen nicht alle bis zum Schuljahr 2029/2030 als Ganztagsschulen arbeiten werden, soll der Rechtsanspruch in Braunschweig neben dem Ausbau von Halbtagsgrundschulen zu Ganztagsschulen auch durch den Ausbau der Schulkindbetreuung als Interimslösung, bis alle Grundschulen als Ganztagsschulen arbeiten, erfüllt werden.
