Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19249
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen; Förderung von Waldkindergartengruppen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Arbogast
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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31.08.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Förderungsgrundlagen
Für Waldkindergartengruppen werden folgende Festlegungen getroffen:
1.1. Im Rahmen der Förderung von Kindertagesstätten der Träger der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen werden nachstehende Angebote institutionalisiert:
- Mittel 1 (5 Stunden) Waldkindergarten Freier Träger
- Mittel 2 (6 Stunden) Waldkindergarten Freier Träger
- Mittel 1 (5 Stunden) Waldkindergarten Eltern-Kind-Gruppe
- Mittel 2 (6 Stunden) Waldkindergarten Eltern-Kind-Gruppe
1.2. Bereits von der Stadt Braunschweig geförderte sowie zukünftig im Rahmen der Bedarfsplanung vorgesehene Waldkindergartengruppen erhalten die gruppenbezogene Förderung für die stundenmäßig korrespondierende Angebotsform einer Regelgruppe eines freien Trägers mit Miete bzw. einer Eltern-Kind-Gruppe nach dem Pauschalierten Aufwandsmodell (PAM) gem. Ratsbeschluss vom 21. Dezember 2004 zur Förderung von Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe und Eltern-Kind-Gruppen in der aktuellsten Fassung.
1.3. Die Grundsätze zur Förderung von Waldkindergartengruppen finden gemäß der beigefügten Anlage 1 zu diesem Ratsbeschluss Anwendung.
- Die Förderungsgrundlagen treten rückwirkend zum 1. August 2022 in Kraft.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen des Antrages 22-17623 der SPD-Fraktion vom 7. Januar 2022 wurde die Verwaltung beauftragt Förderrichtlinien für Waldkindergärten zu erarbeiten. Zum Haushalt 2022 wurde ein entsprechender finanzunwirksamer Antrag gestellt (FU 108).
Durch Abfragen in anderen Kommunen sowie beim bereits vorhandenen Träger wurde versucht, die tatsächlichen Kosten für Waldkindergartengruppen zu ermitteln bzw. diese mit den Kosten von vorhandenen Regelgruppen abzugleichen. Auch die Kostenprognose des Waldkindergartens der für die Inbetriebnahme im Kindergartenjahr 2022/2023 vorgesehen ist, wurde dabei berücksichtigt. Eigene städtische Erfahrungswerte können mangels vorhandener eigener Waldkindergartengruppen nicht herangezogen werden.
Es hat sich herausgestellt, dass ein über alle Gruppen zutreffender Kostenabgleich in den diversen zu berücksichtigenden Pauschalen nicht möglich ist, da es diverse Kostenbestandteile gibt, die stark variieren. So weichen z.B. die Kosten für die Instandhaltung der erforderlichen Bauwagen, die Kosten für die Nutzung des Waldstückes (Totholzentfernung, Entfernung Eichenprozessionsspinner), die laufenden Sachkosten für den Betrieb der Notunterkunft und des Bauwagens stark voneinander ab.
Ein Gesamtkostenvergleich mit den stundenmäßig korrespondierenden Gruppen eines freien Trägers mit Miete bzw. einer Eltern-Kind-Gruppe zeigt jedoch, dass die Förderung zwar in der Kleinbetrachtung der Einzelpauschalen voneinander abweicht, insgesamt jedoch bezogen auf den Bruttoförderbetrag stimmig ist. Höhere Kosten, die bei Einzelpauschalen geltend gemacht wurden, können durch niedrigere Kosten in anderen Förderbestandteilen ausgeglichen werden.
Mit den Vertretern des vorhandenen Trägers von Waldkindergartengruppen sowie mit dem zukünftigen Träger wurde das beabsichtigte Verfahren erörtert. Die Träger haben Einverständnis signalisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die bisher bereits geförderten 2 Waldkindergartengruppen werden derzeit als Eltern-Kind-Gruppen berücksichtigt, weil die Fördervoraussetzungen für eine Regelgruppe (20 Plätze) bisher nicht vorlagen. Der Träger hat jedoch die Struktur eines freien Trägers und würde aufgrund der Betriebserlaubnisgrenze von 15 Plätzen auch mit diesen 2 Gruppen zukünftig als freier Träger gefördert werden. Hierdurch entstehen jährliche Mehrkosten von rd. 24.000 € pro Gruppe. Diese Kosten werden aus dem Budget des Fachbereichs getragen.
Die Kosten für die geplante Waldkindergartengruppe (EKG) eines neuen Trägers werden im Rahmen der Ausbauplanung ab dem Förderbeginn bei der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 kB
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