Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19286
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Projektförderung / VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V.- Projektförderung "Lebenschancen durch Sport" im Jahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sportausschuss
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Vorberatung
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08.09.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. wird abweichend von der Ziffer 3.9 Absatz 5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig für die Durchführung seines Projekts „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 ein weiterer städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 41.000,00 € auf Basis des beantragten Gesamtzuschusses (82.000,00 €) im Rahmen einer Vollfinanzierung gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig fördert gemäß Ziffer 3.9 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig innovative Sportangebote z. B. in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Prävention, Breiten-, Seniorensport / Sport für Ältere, Integration, Inklusion und Behindertensport.
Seit 2008 führt der VfB Rot-Weiß 04 Braunschweig e. V. im westlichen Ringgebiet von Braunschweig das mehrfach preisgekrönte Projekt „Lebenschancen durch Sport“ durch. Das Projekt wurde zwischenzeitlich durch den städtischen Fachbereich Kinder, Jugend und Familie gefördert. Seit dem Jahr 2021 wird das Projekt wieder aus Sportfördermitteln, die im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport veranschlagt sind, finanziell unterstützt.
Der VfB Rot-Weiß Braunschweig e. V. hat für das Jahr 2022 einen modifizierten Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses für das Projekt „Lebenschancen durch Sport“ in den Stadtteilen Westliches Ringgebiet, Siegfriedviertel und Schwarzer Berg gestellt. Durch Beschluss des Sportausschusses vom 01. März 2022 wurde dem Verein ein Abschlag für das o. g. Projekt in Höhe von 41.000,00 € gewährt.
Ziel des Projektes ist es, für alle Kinder und Jugendlichen in den ausgewählten Stadtbezirken
- eine Möglichkeit von Bewegungs- und Gesundheitsförderung anzubieten,
- die Entwicklungsförderung im motorischen, sozial-emotionalen und kognitiven Bereich zu ermöglichen
- und die Durchführung von präventiven Maßnahmen zur Vermeidung von Übergewicht und den daraus resultierenden Folgebeschwerden sowie die Vermittlung von Spaß an der Bewegung zu fördern.
Unter Leitung eines Diplom-Sportpädagogen wird mit diversen Bewegungs- und Fitnessangeboten sowie mit Fortbildungs- und Beratungsangeboten für interessierte Betreuungskräfte und Pädagoginnen und Pädagogen in Kindertageseinrichtungen, Schulen und anderen Braunschweiger Organisationen das Ziel verfolgt, zu einer gesunden Entwicklung der Kinder und Jugendlichen beizutragen.
Gemäß Ziffer 3.9 Absatz 5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig ist die Förderung bereits bestehender Sportangebote dem Grunde nach ausgeschlossen. Bei dem Projekt „Lebenschancen durch Sport“ handelt es sich allerdings um ein prestigeträchtiges Projekt, welches bereits seit 15 Jahren besteht und in seiner konzeptionellen Zielsetzung sportfachlich als dem Grunde nach besonders förderungswürdig beurteilt wird. Jährlich erfolgt eine Weiterentwicklung dieses besonderen Projektes. Die Verwaltung schlägt daher vor, einmalig abweichend von der Ziffer 3.9 Absatz 5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig eine Förderung dieses bereits bestehenden innovativen Sportangebotes für Kinder und Jugendliche zu beschließen.
Des Weiteren prüft die Verwaltung aktuell den Verwendungsnachweis für die Abwicklung des Projektvorgängers für das Jahr 2021. Hierzu liegen Zahlungsnachweise und ein Sachbericht vor. Bei der Prüfung der Zahlungsnachweise wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Darüber hinaus führt die Verwaltung eine Nutzerbefragung der Projekt-Zielgruppe durch, mit der Intention, die Umsetzung und Nachhaltigkeit der dargestellten Projektinhalte im Jahr 2021 sportfachlich abschließend zu überprüfen. Die Ergebnisse der Nutzerbefragung sollen ausgewertet und in einer Sitzung des Sportausschusses im November 2022 vorgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt daher für die Durchführung des Projektes „Lebenschancen durch Sport“ im Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 abweichend von der Ziffer 3.9 Absatz 5 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig vor, einen weiteren Zuschuss in Höhe von 41.000,00 € (50 %) auf Basis des beantragten Gesamtzuschusses (82.000,00 €) zu gewähren.
Der Zuschuss soll als Vollfinanzierung gewährt werden, da die Zweckerfüllung des Projektes nach Angaben des Vereins nur durch Deckung sämtlicher Ausgaben durch Fördermittel möglich ist. Eine Förderung von 100 % der voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ist gemäß § 3 Absatz 3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig zulässig. Der VfB Rot-Weiß ist nach eigenen Angaben nicht in der Lage, das Projekt aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Beschlusskompetenz:
Da der Rat die derzeit geltende Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig am 05. Oktober 2021 beschlossen hat, obliegt die Beschlussfassung über einen abweichenden Beschluss nach der Richtlinie ebenfalls dem Rat.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.
