Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19415-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BIBS nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Antwort zu Frage 1:

Die Verwaltung hat zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung von Energieeinsparmöglichkeiten geprüft, sie befinden sich prioritär strukturiert in Umsetzung. Hierzu gehören auch die in der Anfrage aufgezählten Maßnahmen. Lediglich das Ausschalten von Computern/ Mini-PCs ist aus organisatorischen und arbeitsrechtlichen Gründen nicht möglich.

Die Anwendung der Einsparmöglichkeiten innerhalb der Stadt Braunschweig überträgt die Verwaltung als Schulträger auch auf die Schulgebäude und wird diese auch dort sukzessive umsetzen. Der Einsatz von Energiesparlampen (Umstellung auf LED) ist bereits im Rahmen der Haushaltsmittel seit mehreren Jahren in Umsetzung und darüber hinaus Standard bei Sanierungen und Neubauten. Gleiches gilt für die Bewegungsmelder. Auch die energetische Sanierung befindet sich, gestützt durch mehrere Sonderbudgets, in der Umsetzung und wird auch in Zukunft steigen. Der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen hat durch die Gründung der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG eine Vervielfältigung der Ausbauleistung innerhalb kürzester Zeit erwirkt und befindet sich somit auf dem richtigen Weg.

 

Antwort zu Frage 2:

Gemäß SDA II 65/01 (Betrieb von Heizungsanlagen) und ASR ist eine Temperatur von 20 °C vorzuhalten. Die von der Presse im August veröffentlichten Einsparbeschlüsse der Stadt Braunschweig sahen keine Reduzierung der Temperatur in Schulunterrichtsräumen vor. Auch die ab 01.09.2022 geltende „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen EnSikuMaV“ nimmt Schulen von der ansonsten einzuhaltenden, reduzierten Temperaturen in Arbeitsräumen öffentlicher Nichtwohngebäude ausdrücklich aus. Flure, Treppenhäuser und (modifiziert) Sporthallen sind von dieser Regel ausgenommen.

Die Überwachung der Temperaturvorgaben wie auch des CO2-Wertes kann unter anderem durch Raumluftgüteampeln unterstützt werden (Anschaffung im Rahmen der Corona-Maßnahmen), welche die Stadt angeschafft und in den nächsten Wochen in rund 400 Klassenräumen installiert haben wird.

 

Antwort zu Frage 3:

Die Prüfung der Energieeinsparmaßnahmen begrenzt sich nicht ausschließlich auf Schulen und Bildungseinrichtungen bzw. Gebäude zum Aufenthalt für Kinder und Jugendliche. Vielmehr wird in alle Richtungen gearbeitet und Potentiale zur Energieeinsparung in allen Bereichen gesucht.

Insgesamt wurden so bisher über 225 Einzelmaßnahmen identifiziert, von denen 102 kurzfristig umgesetzt werden sollen. Hinzu kommen weitere Maßnahmenpakete der städtischen Tochterunternehmen, die durch hohe Verbräuche auch hohe Einsparpotentiale mit sich bringen. Die Verwaltung will mit allen Kräften ausschließen, dass Energieeinsparmaßnahmen als Eingriff in die Lern- und Bildungsinfrastruktur der Stadt Braunschweig wahrgenommen werden. Dennoch muss bewusst sein, dass Schul- und Bildungseinrichtungen einen Großteil des Energieverbrauchs ausmachen. Entsprechend müssen Wege gefunden werden,  die diese Gebäudeklasse bei der Maßnahmenplanung berücksichtigt, ohne die Nutzbarkeit über das durch Corona schon belastende Maß hinaus einzuschränken.

 

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