Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19306-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – Die Grünen vom 17.08.2022 wird wie folgt Stellung genommen:

 

In den Sporthallen der Stadt Braunschweig haben die Schulen zur Abdeckung des schulsportlichen Bedarfs gemäß des Beschlusses des VA vom 16.04.1986 ein vorrangiges Belegungsrecht von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr und Schulen mit gymnasialer Oberstufe darüber hinaus bis 18:00 Uhr gegenüber dem Vereinssport. In Ausnahmefällen ist eine Belegung in den für den Schulsport vorgesehenen Hallenzeiten durch Sportvereine möglich.

 

Dies vorausgeschickt werden die aufgeworfenen Fragen wie folgt beantwortet:

 

 

Zu 1.:

Die Belegungsplanung der Sporthallen für den Schulsport erfolgt zurzeit schulhalbjährlich seitens der Schulverwaltung.

 

Die Schulen werden rechtzeitig vor Beginn eines jeden Schulhalbjahres in einem Rundschreiben per E-Mail aufgefordert, bis zu einem vorgegebenen Termin ihre Belegungswünsche aufgeschlüsselt nach Nutzungsarten (Pflichtstunde, Kursangebot Sek. II, Arbeitsgemeinschaft, Betreuung im Ganztag oder Schulkindbetreuung) zu melden. Wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen, wird den Schulen in diesem Zusammenhang bereits mitgeteilt, welche Sporthallen im Schulhalbjahr nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen (z. B. durch Baumaßnahmen, Unterbringung von Geflüchteten). Dazu gehören auch Nutzungseinschränkungen, die sich aufgrund der Größe der Sporthalle ergeben, wenn beispielsweise bestimmte Sportarten in kleinen Sporthallen aufgrund fehlender Auslaufzonen nicht stattfinden können.

 

Die Meldungen der Belegungswünsche werden anschließend ausgewertet und eine Planung erstellt. Terminkollisionen (mehrere Schulen möchten eine Sporthalle zur selben Zeit nutzen) werden dabei versucht zu lösen. Die Zuteilung der Belegungszeiten in den Sporthallen wird allen Schulen anschließend in einem Rundschreiben per E-Mail mitgeteilt, in die Fachsoftware SKUBIS eingetragen und darüber im Internet veröffentlicht. In dem Rundschreiben werden die Schulen auch gebeten, vereinbarte und zugewiesene Belegungszeiten in Sporthallen, die diese nicht nutzen können, zu melden, damit diese anderen Schulen oder dem Vereinssport zur Verfügung gestellt werden können. Außerdem werden die Schulen aufgefordert, nach Beginn des Schulhalbjahres für das Schulhalbjahr die tatsächliche Sporthallenbelegung mitzuteilen. Auch hier ist das Ziel, nicht belegte Zeiten in den Sporthallen anderen Schulen oder dem Vereinssport zur Verfügung stellen zu können.


Zu 2. und 3.:

Bei der Meldung der Belegungswünsche von Schulen in Sporthallen wird davon ausgegangen, dass diese bedarfsgerecht sind, da die Schulen die Anzahl der gebildeten Klassen, die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stunden der Lehrkräfte für den Schulsport, die curricularen Vorgaben und die eingerichteten Angebote für Arbeitsgemeinschaften und Betreuungs-angebote berücksichtigen müssen. Kurzfristige Nichterteilungen von Sportstunden, z. B. aufgrund von Personalausfällen, Klassenfahrten und Exkursionen, Verlagerung des Sportunterrichts bei schönem Wetter nach draußen, gibt es in jedem Schulhalbjahr. Hierauf kann die Verwaltung in der Regel nicht reagieren. Längerfristige Nichterteilungen von Sportstunden melden die Schulen, sodass diese Zeiten anderen Schulen oder dem Vereinssport vorübergehend überlassen werden können.

 

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