Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19688

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Den unter den laufenden Nummern 1-3 genannten Antragstellenden werden vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständige Fachabteilung folgende Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von 55.678,96 € gewährt:

 

1. TV Eintracht Veltenhof von 1910 e. V. bis zu 5.133,96 €

(Ersatzbeschaffung von zwei Spieler- und Betreuerkabinen an der Christoph-Ding-Str. 22)

 

2. Kanu-Wanderer Braunschweig e. V. bis zu 10.000,00 €

(Bau eines ergänzenden Bootsschuppens)

 

3. Tanz Sport Zentrum Braunschweig e. V. und Tanzsportclub Grün-Weiß Braunschweig e. V. bis zu 40.545,00 €

(Innenausbau eines vierten Tanzsport-Saals).“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig vom 5. Oktober 2021 (Sportförderrichtlinie) kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen folgende entscheidungsreife Zuschussanträge der Prioriten II und IV mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 55.678,96 vor, die unter die Förderart der Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie fallen:

 

Priorität II Sonstige Instandsetzung:

 

1. TV Eintracht Veltenhof von 1910 e. V. Ersatzbeschaffung von zwei Spieler- und Betreuerkabinen an der Christoph-Ding-Str. 22

 

Der TV Eintracht Veltenhof von 1910 e. V. hat die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 5.133,96 €r die Ersatzbeschaffung von zwei Spieler- und Betreuerkabinen an der Christoph-Ding-Str. 22 bei voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 10.267,92 beantragt.

 

Im Zuge der Sanierung des Rasenplatzes sollen entsprechend die vorhandenen maroden Kabinen ausgetauscht werden. Es sollen witterungsbeständige Kabinen angeschafft und installiert werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5.133,96 € als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Priorität IV Bauliche Erweiterung und Neubau:

 

2. Kanu-Wanderer Braunschweig e. V. Bau eines ergänzenden Bootsschuppens

 

Die Kanu-Wanderer Braunschweig e. V. haben die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 10.000,00 €r den Bau eines ergänzenden Bootsschuppens bei voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 33.000,00 € beantragt.

 

Nach Angaben des Vereins hat sich die Mitgliederzahl während der Corona-Pandemie erhöht. Viele Sporttreibende entdeckten den Paddelsport als eine Gelegenheit zur sportlichen Betätigung im Freien. Der gesteigerte Platzbedarf soll durch den Bau des ergänzenden Bootsschuppens gedeckt werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, einen Zuschuss in Höhe von bis zu 10.000,00 € als Anteilsfinanzierung (30,30 %) zu gewähren.

 

 

3. Tanz Sport Zentrum Braunschweig e. V. und Tanzsportclub Grün-Weiß Braunschweig e. V. Innenausbau eines vierten Tanzsport-Saals

 

Das Tanz Sport Zentrum Braunschweig e. V. (TSZ) und der Tanzsportclub Grün-Weiß Braunschweig e. V. (TSC Grün-Weiß) haben die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 40.545,00 €r den Innenausbau eines vierten Tanzsport-Saals bei voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 81.090,00 € beantragt.

 

Das TSZ und der TSC Grün-Weiß beabsichtigen eine Fusionierung im kommenden Jahr. Durch die Pandemie haben beide Vereine Mitglieder verloren, sind jedoch bemüht, insbesondere durch die Fusionierungsplanung neue Mitglieder zu gewinnen. Mit demnftigen vierten Tanzsport-Saal an dem Standort soll die Attraktivität der Vereine gesteigert werden, ebenso sollen bessere Trainingsmöglichkeiten geschaffen werden.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, vorbehaltlich einer positiven Prüfung durch die zuständige Fachabteilung, dem Tanz Sport Zentrum Braunschweig e. V. und dem Tanzsportclub Grün-Weiß Braunschweig e. V. einen gemeinsamen Zuschuss in Höhe von bis zu 40.545,00 € als Anteilsfinanzierung (50,00 %) zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Teilhaushalt 2022 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Verfügung.


 

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