Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19049-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachträglicher Bebauungsplan für Schapen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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13.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Ortslage Schapens einschließlich der benannten Bereiche ist entweder durch rechtsverbindliche Bebauungspläne überplant oder stellt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dar, innerhalb dessen die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt. Liegen Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, sind sie planungsrechtlich zulässig, wenn sie dessen Festsetzungen nicht widersprechen.
Vorhaben, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, müssen dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB entsprechen; so muss sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung besteht mit dem gegebenen Instrumentarium eine ausreichende Handlungsgrundlage, um die Entwicklung zu steuern. Soweit zukünftig Bauvorhaben angestrebt werden, die den gegebenen Rahmen außer Acht lassen, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen entsprechenden Vorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorlegen.
