Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-19049-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ortslage Schapens einschließlich der benannten Bereiche ist entweder durch rechtsverbindliche Bebauungspläne überplant oder stellt einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dar, innerhalb dessen die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt. Liegen Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans, sind sie planungsrechtlich zulässig, wenn sie dessen Festsetzungen nicht widersprechen.

 

Vorhaben, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, müssen dem Einfügungsgebot nach § 34 BauGB entsprechen; so muss sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Aus Sicht der Verwaltung besteht mit dem gegebenen Instrumentarium eine ausreichende Handlungsgrundlage, um die Entwicklung zu steuern. Soweit zukünftig Bauvorhaben angestrebt werden, die den gegebenen Rahmen außer Acht lassen, wird die Verwaltung den politischen Gremien einen entsprechenden Vorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplans vorlegen.

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