Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18162-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates vom 10.03.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, den Rad- und Fußweg zwischen Schapen und Volkmarode in westlicher Richtung mit einer Beleuchtung auszustatten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

r die Errichtung einer öffentlichen Beleuchtungsanlage auf dem Fuß- und Radweg von Schapen nach Volkmarode sind Kosten von ca. 160.000 € zu veranschlagen.

 

Die Umsetzung der Maßnahme würde die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln durch die Stadt Braunschweig erforderlich machen. Diese Mittel stehen zurzeit nicht zur Verfügung.

 

Grundsätzlich verlangen die geltenden Vorschriften, dass Fahrzeuge, wozu auch Fahrräder gehören, mit einer funktionsfähigen Beleuchtung ausgestattet sind. Im Rahmen der sozialen Sicherheit und Verkehrssicherheit wird auf der Grundlage der Daseinsvorsorge im Stadtgebiet Braunschweig eine öffentliche Beleuchtung betrieben und unterhalten.

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde mit einer Beleuchtung außerorts (auf freien Wegstrecken) grundsätzlich zurückhaltend agiert. Im Zusammenhang mit dem strategischen Beschluss zur Radverkehrsförderung „Ziele- und Maßnahmenkatalog Radverkehr in Braunschweig“ wurde eine Maßnahme definiert, welche vorsieht, „kritische Beleuchtungslücken im Radwegenetz zu identifizieren und ein Programm zur mittelfristigen Beseitigung dieser Beleuchtungslücken aufzustellen“.

 

Insbesondere aufgrund der arten- und naturschutzrechtlichen Belange, der sich verschärfenden Auflagen des Naturschutzes im Außenbereich, des Themas der Lichtverschmutzung als auch aus Gründen des nachhaltigen Umganges mit öffentlichen Finanzmitteln wird es auch in Zukunft nicht um eine flächendeckende Beleuchtung von Radwegen in Außenbereichen gehen können.

 

Um die Abhängigkeiten und Konflikte abzuwägen und auf der Grundlage einer systematischen Analyse die Prioritäten der in den kommenden Jahren anstehenden Maßnahmen zu sortieren, ist aktuell der Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) in Bearbeitung. Im Rahmen des MEP werden Zielnetze u. a. für den Radverkehr erarbeitet.

 

Auf dieser Grundlage kann im Ergebnis ein Prioritätenprogramm zur mittelfristigen Beseitigung von Verbindungslücken im Radverkehrsnetz erarbeitet werden. Darauf aufbauend werden Qualitätsstandards, z. B. Beleuchtung, für Radwege festgelegt und sukzessive etabliert.


 

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