Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18665-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Anlass:

 

Im Rahmen der Beratungen des Antrages DS 22-18665 hat der Stadtbezirksrat im Protokoll seiner Sitzung am 21.06.2022 zunächst um „eine schriftliche Stellungnahme, besser noch eine persönliche Erläuterung“ gebeten und den Antrag zurückgestellt. Der Antragstext lautet:

 

„Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig, in Volkmarode den geplanten Durchgang zwischen den Häusern Distelheide 9 und 10 nicht zu errichten.

Der Durchgang ist geplant als Zuweg zu den Gleisanlagen und in Verlängerung der Straßenbahnhaltestelle in Richtung der Berliner Heerstraße. Es ist darüber hinaus geplant, an der Stelle eine Querungshilfe einzurichten, die dann nicht mehr erforderlich wäre.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Durchgang zwischen den Grundstücken Distelheide 9 und 10 dient als vernetzende Verbindung zwischen der Straße Distelheide und dem westlich der Stadtbahntrasse geplanten gemeinsamen Geh- und Radweg (zwischen Berliner Heerstraße und Kruseweg/Ziegelkamp).

 

Fußwege dienen grundsätzlich nicht nur den direkten Anliegern, sondern auch der Allgemeinheit. Der Weg sichert neben dem Zugang zur Haltestelle Unterdorf für Anwohner der Distelheide eine bessere Vernetzung des Bereiches vor allem für Spaziergänger, Jogger etc.. Im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung im Dezember 2020 wurde die Notwendigkeit des Weges bereits erörtert. Dabei haben sich einige Teilnehmer explizit für diesen Weg ausgesprochen.

 

Der Verbindungsweg ist bereits bei der Erstellung des Bebauungsplans VO 40 als sinnvoll erachtet worden und daher auch Bestandteil des Bebauungsplans geworden. Bei der aktuellen Planung wurde die gegenüber dem Bebauungsplan an anderer Stelle liegende Haltestelle Unterdorf insofern berücksichtigt, dass auf den zweiten, auf der Ostseite der Gleisanlage, im Bebauungsplan angelegten Weg zwischen Berliner Heerstraße und dem Durchgang zur Distelheide verzichtet wird.

 

Weiterhin sieht die BSVG bei Verzicht der Herstellung des Weges einschließlich der gesicherten Querungsstelle an dieser Stelle eine Gefahrenquelle. Durch die Lücke zwischen den Grundstücken Distelheide 9 und 10 könnte es zu einem „wilden“ Queren der Gleise kommen, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

 

Nachweisliche zusätzliche Lärmbelastungen für die Anlieger oder Umweltbelastungen entstehen durch den Weg nicht.

 

Die für den Weg benötigte Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Braunschweig. Der Weg ist baulich umsetzbar und es ergeben sich planerisch keine Gründe, von der grundsätzlichen Aussage des Bebauungsplans (Anbindung der Straße Distelheide an den gemeinsamen Geh- und Radweg entlang der Stadtbahngleise) abzuweichen. Der Bau des geplanten Durchgangs und Überweges stehen mit dem erzielbaren Mehrwert für die Allgemeinheit grundsätzlich in einem vernünftigen Verhältnis. Daher wird seitens der Stadt und der BSVG an der Herstellung der Verbindung festgehalten.

 

Eine Vertretung aus dem Projektteam wird an der Sitzung des Stadtbezirksrates teilnehmen.
 

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