Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19022-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auslegen von Trittsteinen in der Furt an der Sandfangwiese
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 111 Hondelage-Volkmarode
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zur Kenntnis
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13.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG) des Stadtbezirksrats 111 Hondelage-Volkmarode vom 21.06.2022:
Der Bezirksrat bittet die Verwaltung der Stadt Braunschweig an die FI Hondelage heranzutreten und Möglichkeiten zu finden, durch ein Auslegen von Trittsteinen in der Furt an der Sandfangwiese eine Überquerung zu Fuß nach Regenfällen zu ermöglichen.
Dazu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Die Renaturierung der Schunter östlich von Hondelage wurde von der Unteren Naturschutzbehörde entsprechend des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2008 ausgeführt. Dadurch konnte der Erlebniswert der Auenlandschaft deutlich aufgewertet werden. Insofern ist es erfreulich, dass sich der neu erstellte Fußweg parallel zum alten Flussverlauf als viel begangener Rundwanderweg für Bürgerinnen und Bürger entwickelt hat.
Dass der angeführte Weg nach Regenfällen durch den Wasserstand in der Furt nicht begehbar ist, liegt an der planmäßigen Funktion der Geländevertiefung, die als sogenanntes temporäres Fließgewässer für ein gezieltes Ausufern der Schunter und für eine planmäßige Vernässung von Flächen südwestlich Brücke Schulstraße führen soll.
Die Verwaltung ist wunschgemäß an die Feldmarkinteressentschaft (im Folgenden: FI) herangetreten und hat der FI eine Möglichkeit zur Realisierung der Trittsteine vorgeschlagen.
Eine Positionierung etwaiger Trittstein in der Mitte der Furt wurde seitens der FI allerdings abgelehnt, da dies eine erhebliche Behinderung des landwirtschaftlichen Verkehrs darstellen würde..
