Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 22-18688-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 10.05.2022:

 

„(Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG) Der Bezirksrat beschließt die Herrichtung und Verbesserung des Soccerplatzes am Leiferder Weg.

 

Die Verwaltung teilt hierzu Folgendes mit:

 

Auf dem Jugendplatz Leiferder Weg gibt es im östlichen Teil einen Bolzplatz, der mit zwei Toren ausgestattet ist. Die bespielbare Rasenfläche ist zwar uneben, aber in einem Zustand, der gefahrloses Spielen möglich macht. Der abgenutzte Teilbereich am westlichen Tor könnte kurzfristig erneuert werden.

Da sich der Bolzplatz in der freien Landschaft befindet ist es auch nach einer möglichen Sanierung nicht zu verhindern, dass Maulwurfshügel die Bespielbarkeit des Platzes einschränken. Hinsichtlich der Qualität können Bolzplätze nicht die gleichen Standards erfüllen wie Fußballplätze, die sich auf Sportanlagen befinden. 

Grundsätzlich bestehen gegen die Errichtung des Ballfangzaunes keine bauordnungsrechtlichen Bedenken. Ein Ballfangzaun entspricht dem B-Plan RN 31, Grenzabstände können augenscheinlich eingehalten werden.

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