Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19140-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


zu 1.)

 

Auf Grund der Diskussion zur geplanten Neuordnung des Parkraums hatte die Verwaltung mit DS 19-11532-04 mitgeteilt, dass die in der DS 19-11532-03 beschlossenen Maßnahmen vor Umsetzung zunächst in ihrer Wirkung überprüft werden sollen. Die angekündigten Prüfungen haben den folgenden Sachstand:

 

Parkraumbewirtschaftung

Aktuell wird eine Beschlussvorlage zur Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt vorbereitet, die dem Stadtbezirksrat und dem AMTA noch in 2022 vorgelegt werden soll. Diese wird u.a. den Wilhelmitorwall umfassen.

 

Parken für Kunden und Besucher

Mit der Parkraumbewirtschaftung werden die Parkplätze im Wilhelmitorwall für Dauerparker wie z.B. Berufspendlern unattraktiv. Die Parkplätze stehen dann insbesondere für Kunden und Besucher der anliegenden Wohnhäuser und Unternehmen zur Verfügung. Die Chance auf einen freien Parkplatz steigt für diese Nutzergruppe.

 

Parken für Bewohner

Der Wilhelmitorwall liegt bereits heute im Bewohnerparkbezirk B. Bewohner dürfen dort mit Bewohnerparkausweis auf den zukünftig bewirtschafteten Parkplätzen dauerhaft kostenlos Parken. Durch die Bewirtschaftung werden somit die Chancen, einen freien Parkplatz zu finden, für die Bewohner des Wilhelmitorwalls deutlich verbessert. Bei Hinweisen auf konkreten Bedarf würde die Verwaltung ergänzend einige der Parkplätze ausschließlich für Bewohner mit Parkausweis ausschildern. Dieses bedarfsgerechte flexible Vorgehen bei der Ausweisung von Bewohnerparkplätzen hat sich seit Jahren im Stadtgebiet bewährt.

 

Einbahnstraße etc.

Aktuell werden gemäß dem Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ neue Standards für die Fahrradstraßen in Braunschweig entwickelt, die auch mit den Radverbänden abgestimmt werden. Diese sollen noch in 2022 vorliegen und werden abschließend dem AMTA zum Beschluss vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage wird später im Rahmen der Planungen der Wallringroute (Maßnahme 8.2 des Ziele- und Maßnahmenkatalogs) die Minimierung des automobilen Durchgangsverkehrs auf dem Wallring (z.B. mit Pollern oder Einbahnstraßen) geprüft werden. Zunächst werden aber bei den Planungen für die Wallringroute bessere Übergänge zwischen den einzelnen Wallstraßen geplant (aktuell Am Wendentor und an der Celler Straße). Die Planungen der Wallringroute müssen für die Umsetzung der gem. DS 19-11532-03 beschlossenen Maßnahmen jedoch nicht abgewartet werden.

 

zu 2.) und 3.)

 

Sofern sich aus der Erarbeitung der Standards für Fahrradstraßen keine grundlegend anderen Erkenntnisse oder Anforderungen ergeben, werden die gem. DS 19-11532-03 beschlossenen Maßnahmen in 2023 nach der Einführung der Parkraumbewirtschaftung umgesetzt.

 

Die konkrete Lösung wird vor der Umsetzung den Anliegern, dem Stadtbezirksrat 130 (Mitte) und dem AMTA vorgestellt.

 

.

Loading...

Erläuterungen und Hinweise