Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19297-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jährliche Investitionen für den Radverkehr in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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13.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Ziele- und Maßnahmenkatalog „Radverkehr in Braunschweig“ wurde im Juli 2020 vom Rat beschlossen. Erste Maßnahmen und Vorhaben wurden daraufhin im nächstfolgenden Haushalt 2021 berücksichtigt.
Erste Sofortmaßnahmen und Planungen wurden initiiert, jedoch benötigen der langfristige Aufbau von Strukturen, die Schaffung und Besetzung von zusätzlichen Personalstellen zur Umsetzung der Ziele und auch die Planung und Umsetzung von konkreten (Bau-) Maßnahmen teilweise umfangreiche Vorlaufzeiten, sodass größere Ausgaben für einzelne Maßnahmen erst versetzt zu erwarten sind. Diese Umstände und Einflüsse spiegelt auch der 1. Kompaktbericht aus Juni 2022 wider (DS 22-18813).
Zur Berechnung der jährlichen Pro-Kopf-Ausgaben für den Radverkehr existiert nach Kenntnis der Verwaltung kein einheitliches Berechnungsverfahren. Für die verschiedenen Verkehrsmittel - motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Verkehr und nichtmotorisierter Verkehr (Fuß- und Radverkehr) - gibt es zudem unterschiedliche Grundvoraussetzungen an Flächenanspruch, Ausbau und Unterbau sowie Unterhaltung. Häufig werden in Berechnungen der Radverkehrsmittel pro Kopf die geplanten bzw. im Haushalt berücksichtigten Mittel zugrunde gelegt und nicht die tatsächlichen Ausgaben.
Die Angabe und der Umgang mit Fördermitteln ist ebenfalls häufig unterschiedlich. Ein Vergleich zwischen verschiedenen Städten ist somit immer mit großer Vorsicht zu betrachten, da die konkreten Berechnungsgrundlagen in der Regel nicht einheitlich und meist auch nicht transparent nachvollziehbar sind. Die in der Anfrage genannten, jährlichen Ausgaben der Stadt Bremen und Höhe von 25 Euro pro Kopf konnten im Rahmen der Beantwortung und auch auf Nachfrage in Bremen nicht nachvollzogen werden. Im Radverkehrsbericht der Stadt Bremen 2015 - 2020 der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau werden auf den Seiten 34 und 35 die Radverkehrsausgaben pro Kopf und Jahr in 2020 mit 8,86 Euro angegeben.
Der Nationale Radverkehrsplan (NRVP) 2020 der Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs in Deutschland gibt Kommunen beim Finanzbedarf für Radverkehrsinfrastruktur in Relation zur Einwohnergröße eine Orientierungshilfe. Der Mittelbedarf pro Einwohnerin und Einwohner und Jahr beträgt demnach für Städte und Gemeinden in der Kategorie „Einsteiger“ 8 bis 18 Euro und als „Vorreiter“ 18 bis 19 Euro.
Die Ermittlung der angefragten Investitionen wäre nur mit sehr hohem Personalaufwand möglich, sodass die Verwaltung einen Näherungswert ermittelt hat. Die Berechnung dieses Wertes berücksichtigt zum einen die tatsächlich verausgabten Haushaltsmittel des Fachbereichs Tiefbau und Verkehr in den jeweiligen Jahren, die dem Radverkehr eindeutig zugeordnet werden können. Hierbei fließen Maßnahmen aus den Bereichen Infrastrukturbau, Unterhaltung, Sanierung, Abstellanlagen sowie weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel Kommunikation, Service, Verkehrssicherheit, Lastenradförderung oder STADTRADELN, mit dem konkreten (Planungs-)Ziel „Förderung des Radverkehrs“ vollständig ein.
Dieser Ansatz deckt jedoch nicht alle Ausgaben des Fachbereichs für den Radverkehr ab, da die anteilig eingesetzten Mittel für den Radverkehr an den Gesamtausgaben der sonstigen Ausgaben im Bereich Infrastruktur unberücksichtigt bleiben. Für die Ermittlung dieser Anteile, die dem Radverkehr zugeschrieben werden können, wurde ein pauschaler, prozentualer Ansatz gewählt. Demnach schätzt die Verwaltung, dass die anteiligen Ausgaben für den Radverkehr bei allen anderen Ausgaben für Neubau, Erhaltung und Betrieb von Straßen durchschnittlich bei 20 bis 25 % liegen. Daraus ergibt sich bei den Pro-Kopf-Ausgaben die unten angegebene Spanne.
Berücksichtigt wurden beispielweise Ausgaben für Erschließungen, Grundinstandsetzungen, Kreuzungsumbauten, Stadtbahnausbau, Maßnahmen im Zusammenhang mit Lichtsignalanlagen, Beleuchtung und Brücken sowie die Beseitigung von Unfallschwerpunkten. Nicht berücksichtigt wurden Ausgaben anderer Fachbereiche und Referate der Verwaltung für den Radverkehr, zum Beispiel Investitionen in das Ringgleis sowie Personalkosten, sodass die gesamtstädtischen Pro-Kopf-Ausgaben insgesamt noch höher ausfallen.
Für die Stadt Braunschweig ergeben sich unter den genannten Randbedingungen für die Jahre 2020 und 2021 folgende Ausgaben pro Kopf im Bereich Radverkehr:
2020:
16,43 - 19,20 Euro bei 250.495 Einwohnerinnen und Einwohnern
2021:
13,15 - 15,27 Euro bei 250.889 Einwohnerinnen und Einwohnern
