Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19517-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


zu 1.)

Nein, die Gefahrenstelle ist nicht beseitigt. Es wird aber sehr deutlich durch Beschilderung auf die Gefahrenstelle aufmerksam gemacht. Die Gleisanlage an der Kehrbeeke befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Braunschweig. Die Verkehrssicherungspflicht für diesen Bereich liegt beim Eigentümer. Aus diesem Grund kann die Gleisanlage nicht ohne Zustimmung verändert werden. Die Verwaltung ist jedoch mit dem Eigentümervertreter im Austausch, um eine dauerhafte Lösung zu erzielen. Die Verwaltung sieht vor, ein Spurrillendichtprofil einzubauen, das ist im Wesentlichen die Verfüllung der Fuge neben dem Gleis mit einem Kunststoffteil, so wie es auch in der Frage beschrieben wird.

 

zu 2.)

Aus den in 1.) genannten Gründen kann hierzu kein genauer Termin genannt werden, da die Verwaltung auf das Mitwirken des Eigentümers angewiesen ist, und dieser der Verwaltung noch den Einbau eines Spurrillendichtprofils schriftlich genehmigen muss. Sofern die Zustimmung zeitnah erfolgt und die Lieferzeiten es zulassen soll das Profil im Herbst eingebaut werden.

 

zu 3.)

Eine solche Lösung wurde dem Eigentümervertreter durch die Verwaltung bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen. Jedoch hat sich dieser für das kostengünstige provisorische Auffüllen mit Sand entschieden.

 

Die Verwaltung strebt jedoch an, die Situation für Fahrradfahrer noch sicherer zu gestalten und deshalb trotz der eindeutigen Zuständigkeit des Eigentümers der Gleisanlagen ein Spurrillendichtprofil auf Kosten der Stadt (Material ca. 2.000 €) einzubauen. Die Verkehrssicherungspflicht, auch für das Spurrillendichtprofil bleibt beim Eigentümer der Gleisanlagen.
 

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