Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19305-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der Pläne für die Fahrradparkhäuser am Hauptbahnhof
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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13.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.:
Im Zuge der Planungen zum Bahnhofsquartier (AW 118) ist angedacht, mindestens ein Fahrradparkhaus auf der Bahnhofsvorderseite zu integrieren. Aktuell sind mögliche potentielle Flächen im Gespräch – eine Entscheidung zu einem konkreten Standort ist noch nicht getroffen.
Für das Fahrradparken am Hauptbahnhof wurde ein Bedarf an ca. 5.000 Fahrradabstellanlagen abgeschätzt (Hochrechnung der Verwaltung auf Grundlage des in der Anfrage angesprochenen Gutachtens zum Bedarf aus 2017). Die Zahl wird im Zuge weiterer Planungen konkretisiert werden.
Zu 2.:
Bei der Ermittlung des Bedarfs an Fahrradabstellanlagen werden zukünftige Entwicklungen bereits mit berücksichtigt, so dass den weiteren Planungen eine möglichst langfristig realistische Anzahl zugrunde liegen wird.
Eine Fläche für einen Erweiterungsbau kann bauleitplanerisch in einem so dichten urbanen Umfeld nicht freigehalten werden. Der Bedarf an Fahrradabstellanlagen für die umliegenden neuen Nutzungen wird jedoch auf den jeweiligen Privatflächen vorzusehen sein (erforderlicher Stellplatznachweis unter Berücksichtigung des Mobilitätskonzeptes im Baugenehmigungsverfahren).
Zu 3.:
Derzeit liegen noch keine Erkenntnisse zum Betriebskonzept des Fahrradparkhauses vor. Üblicherweise werden Fahrradabstellanlagen auch in der tariflichen Gestaltung niederschwellig konzipiert.
Die Finanzierungslösung für die Investition und den Betrieb wird im Rahmen der Überlegungen zur Erstellung und Umsetzung des Mobilitätskonzeptes erarbeitet werden.
