Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 22-19343-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu 1.:

Wie in den in der Anfrage genannten Drucksache zur Information über den Konzessionsvertrag dargelegt, wird die Methodik der Standortauswahl dem AMTA nach Abstimmung zwischen BS|Energy und Verwaltung bis Ende 2022 vorgelegt.

 

Der Betreiber wird dabei die Ladeeinrichtungen gemäß Vertrag bedarfsgerecht stadtweit verteilen und die konkreten Standorte zeitlich versetzt über die Laufzeit beantragen. Dabei gehört es zur Natur eines Konzessionsvertrages, dass der Betreiber dies auch unter unternehmerischen Gesichtspunkten tut. Eine vollständige Auflistung aller Standorte wird somit erst zum Ende des Ausbaus vorliegen.

 

Durch die vertraglichen Vorgaben zur bedarfsgerechten Verteilung ist aber sichergestellt, dass die in der Anfrage richtigerweise in Bezug auf den Bedarf herausgestellten Bereiche Westliches und Östliches Ringgebiet angemessen versorgt werden. Dies ist auch dem Betreiber bewusst.

 

 

Zu 2.:

Bereits 2021 wurde der Ladebedarf an den 6 genannten Standorten erkannt und die Umsetzung parallel zur Bewerbung auf die Konzession geplant, welches eine kurzfristige Realisierung nun ermöglicht. Diese Standortauswahl geht aber nicht auf eine stadtweite Bedarfsanalyse oder Priorisierung zurück und lässt auch nicht den Rückschluss zu, dass die Bedarfe im Westlichen und im Östlichen Ringgebiet nicht bekannt wären. .

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