Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 22-19541-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:


Den in der Vorlage aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.
 

Reduzieren

Sachverhalt

5. Teilhaushalt FB 20 - Finanzen -

Zeile 15 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Projekt 4E.200004.XX Maßnah. i. Z. m. Krisenmanagement / Katastrophenschutz

Sachkonto 427193 IM Sonstige Sachaufwendungen

 

Bei dem o. g. Projekt werden weitere außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 4.200.000 € beantragt.

 

Haushaltsansatz 2022: 0

bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221)  2.500.000 €

bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221-01)  7.500.000 €

bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18221-02)  5.000.000 €

bereits außerplanmäßig beantragte Aufwendungen (siehe 22-18543)  2.500.000 €

außerplanmäßig beantragte Aufwendungen: 4.200.000

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel (Aufwendungen/Auszahlungen) 21.700.000 €

 

Hinsichtlich der Gründe für die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel für Maßnahmen zum Krisenmanagement / Katastrophenschutz wird auf die Vorlage 22-18543 verwiesen.

 

Die Unterbringung von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine findet derzeit in den Sporthallen Arminiusstr., Rheinring und Naumburgstr. sowie in der DRK-Flüchtlingsunterkunft im Vienna Easy-Hotel statt. Aufgrund des bis vor kurzem gültigen Zuweisungsstopps sind die Sporthallen derzeit nur gering belegt. Sie sollten zum 30.09.2022 geschlossen werden.

 

Seit dem 08.09.2022 erhält die Stadt Braunschweig erneut vom Land Geflüchtete zugewiesen. Bis auf weiteres ist von 25 Personen wöchentlich auszugehen. Weiterhin wird derzeit eine neue Verteilquote durch das Land berechnet, vermutlich wird diese hoch ausfallen.

 

Der bisher bewilligte Budget-Umfang war für eine Nutzung der Sporthallen bis zum 30.09.2022 bemessen. Die zwischenzeitlich durch den APH entschiedene Weiternutzung des Vienna Easy-Hotels über den 30.09.2022 hinaus war zunächst ohne Budget-Ausweitung möglich, weil durch die entstandene Minderauslastung der Unterkünfte Betreuungskosten erspart werden konnten.

 

Im Hinblick auf die veränderte Situation ist beabsichtigt, die Sporthallen Rheinring und Naumburgstraße weiterzubetreiben. Die Unterkunft in der Sporthalle Arminiusstr. wird zum Monatsende zunächst geschlossen und die dort lebenden Menschen werden überwiegend in der Sporthalle Rheinring untergebracht. Die Sporthalle Arminiusstr. bleibt in Erwartung der erhöhten Zuweisungen zunächst komplett eingerichtet, damit sie bei Bedarf kurzfristig nach Regelung der Betreiberschaft wieder eröffnet werden könnte.

 

Durch diese Maßnahmen ergeben sich für das Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 4,2 Mio. €. Hierbei ist eine etwaige Wiederinbetriebnahme der Sporthalle Arminiusstr. schon berücksichtigt.

 

Es wird vorgeschlagen, den Ansatz für Maßnahmen des Krisenmanagements / des Katastrophenschutzes um die unter den beschriebenen Bedingungen benötigten weiteren 4,2 Mio. € auf dann 21,7 Mio. € zu erhöhen.

 

In der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 07.04.2022 erklärte sich der Bund bereit, die Länder und Kommunen im Jahr 2022 über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer mit insgesamt 2 Mrd. € (Anteil Niedersachsen: 190 Mio. €) an ihren Mehraufwendungen für die Kriegsvertriebenen aus der Ukraine zu unterstützen (s. Ds. 22-18674).

 

In der Zwischenzeit haben sich die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) zur Verteilung der Bundesmittel eine Einigung erzielt. Insgesamt könnte sich daraus näherungsweise eine Erstattung von rd. 5 Mio. € in 2022 ergeben.

 

Die konkrete gesetzliche Umsetzung steht allerdings noch aus. Insofern können Deckungsmittel kurzfristig  wie bereits mit den vorherigen Beschlussvorlagen dargestellt  nicht verbindlich genannt werden.

 

Es wird daher auch in diesem Fall vorgeschlagen, vorerst auf die noch ausreichend vorhandene Überschussrücklage zurückzugreifen. Im Rahmen der weiteren Haushaltsbewirtschaftung 2022 werden dann die notwendigen Maßnahmen ergriffen, in entsprechender Höhe Deckungsmittel zu sichern.

 

Hierzu sollen ggf. auch die noch nicht verbrauchten Haushaltsreste aus den Projekten „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Corona-Pandemie (4E.200002)“ und „FB 20: Maßnahm. i.Z.m. Einr.

Impfzentren /mob. Impf-Teams (4E.200003)“ herangezogen werden.

 

Die weitere Entwicklung des Flüchtlingszustroms ist derzeit nicht absehbar. Sollte sich der Zustrom verstärken oder der Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten über die o. g. Maßnahmen hinaus bestehen, könnte sich ein über 21,7 Mio. € hinausgehender Finanzbedarf ergeben. In diesem Fall würde die Verwaltung in einer der nächsten Gremienläufe voraussichtlich noch einmal eine Aufstockung des Budgets vorschlagen müssen.

 


Deckung:

 

Art der Deckung

PSP-Element / Kostenart

Bezeichnung

Betrag

Minderaufwendungen

Überschussrücklage

 

4.200.000 €

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise