Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19529-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wenden-West, 2. BA: Verzicht auf den Einsatz fossiler Energieträger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Planung und Hochbau
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zur Kenntnis
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14.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Braunschweig vom 01.09.2022 (DS-Nr.: 22-19529) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Nach derzeitigem Planungsstand will BS|ENERGY im Blockheizkraftwerk (BHKW) des ersten Bauabschnittes Erdgas als Energieträger zum Einsatz kommen lassen. Der Versorgungsträger rechnet mit einer Aufnahme der Wärmeversorgung im Baugebiet „Wenden-West, 1. Bauabschnitt“ nicht vor Sommer 2024 und geht davon aus, dass es durch die sukzessive Inbetriebnahme weiterer LNG-Importkapazitäten zu einer Normalisierung des Preisniveaus kommen kann.
Zu Frage 2:
Hinsichtlich der Wärmeversorgung des Baugebietes „Wenden-West, 2. Bauabschnitt“ wird eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadt Braunschweig und BS|ENERGY angestrebt. Für den 2. Bauabschnitt wird daher derzeit parallel zum Bauleitplanverfahren ein erstes Energiekonzept erarbeitet. Zielvorgabe ist eine möglichst CO2 -freie Energieversorgung unter maximaler Einbindung lokal verfügbarer erneuerbarer Energien. Eine Herstellung der CO2-Neutralität mithilfe von Herkunftszertifikaten soll dabei ebenso vermieden werden wie der Einsatz nicht lokal verfügbarer Biomasse. Dies stellt den Versorgungsträger vor eine nicht unerhebliche Herausforderung. In der derzeit in Erstellung befindlichen ersten Konzeptstudie werden daher unterschiedliche Versorgungsszenarien untersuch (z. B. die Nutzung von Wärme aus dem Mittellandkanal, Erdwärme oder Photovoltaik) und die Anforderungen an Flächenbedarfe für unterschiedliche Versorgungsszenarien dargestellt. Die Anforderungen an das Bauleitplanverfahren werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Das parallel zum Bauleitplanverfahren zu entwickelnde grobe Vorkonzept kann jedoch noch keine darauf aufbauende detaillierte Machbarkeitsstudie ersetzen, die nach Aussage von BS|ENERGY zur Umsetzung der Wärmeversorgung zwingend erforderlich ist. Konkrete Aussagen, welche Energieträger tatsächlich zum Einsatz kommen werden, können insofern erst nach Abschluss einer Machbarkeitsstudie gemacht werden.
Zu Frage 3:
Der Ausschluss fossiler Brennstoffe im Bebauungsplan ist grundsätzlich denkbar. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a) Baugesetzbuch (BauGB) können aus städtebaulichen Gründen Gebiete, in denen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestimmte luftverunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen, festgesetzt werden. Zu beachten sind örtliche Gegebenheiten, Ersatzversorgungsmöglichkeiten, Kostenaspekte u. ä.. Insofern muss immer eine die konkrete Planung betreffende Abwägung stattfinden, bei der die unterschiedlichen Belange bezogen auf das Plangebiet gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden müssen. Zu erwähnen ist zudem, dass sich der Ausschluss nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a) BauGB auf bestimmte Stoffe beziehen muss. Unzulässig sind Festsetzungen, die auf die Beschränkung von isolierten Emissions- oder Immissionsgrenzwerten hinauslaufen oder an spezifische Leistungswerte von Verbrennungsanlagen anknüpfen und damit nicht an den Brennstoff, sondern an das Resultat des Brennstoffeinsatzes und damit an die Anlageneffizienz anknüpfen.
Geregelt werden können bei Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23a) BauGB allerdings nur Brennstoffe, die innerhalb des Plangebietes zum Einsatz kommen. Findet die Wärme- oder Stromerzeugung außerhalb des Plangebietes statt, greifen die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht. Will die Stadt Braunschweig sicherstellen, dass die Energieversorgung des Quartiers (einschließlich Strom- und Nahwärmenetz) unter Ausschluss des Einsatzes fossiler Brennstoffe erfolgt, ist dies im Rahmen der Bauleitplanung insofern nicht abschließend möglich. Es empfiehlt sich, diesbezügliche Vereinbarungen mit dem Versorgungsträger zu treffen.
