Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 22-19541-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsvollzug 2022 hier: Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
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Vorberatung
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15.09.2022
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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27.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
6. Finanzhaushalt TH 67 Stadtgrün und Sport
Zeile 29 Aktivierbare Zuwendungen
Projekt 5E.67Neu Zuschuss Neubau Sportfunktionsgebäude Lehndorfer TSV
Sachkonto 781810 Inv.Zuweisungen übrige Bereiche
Bei dem o. g. neu einzurichtenden Projekt wird eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 386.000,00 € beantragt.
Haushaltsansatz 2022: 0,00 €
außerplanmäßig beantragte Auszahlungen: 386.000,00 €
neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 386.000,00 €
Nach einer Brandstiftung im Juli 2021 steht dem Verein Lehndorfer TSV auf der gepachteten Sportanlage das vereinseigene Sportfunktionsgebäude nicht mehr zur Verfügung. Im September 2021 gewährte die Stadt Braunschweig einen Zuschuss bis Ende Januar 2023 in Höhe von 166.709,48 EUR für die Anmietung von Umkleide- und Sanitärcontainern zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebes.
Für den Neubau des abgängigen Sportfunktionsgebäudes im bisherigen Umfang liegt eine Kostenschätzung über rd. 886.105 EUR vor. Die darauf entfallende Versicherungssumme beträgt 400.166,23 EUR. Es wird zusätzlich von einem Zuschuss des Landessportbundes Niedersachsen e.V. in Höhe von 100.000 EUR ausgegangen.
Mit dem Neubau des Sportfunktionsgebäudes sollte schnellstmöglich begonnen werden, um den weiteren Zuschussbedarf für die Container Anmietung zu minimieren.
Sollten die Haushaltsmittel für den geplanten Neubau des Sportfunktionsgebäudes erst im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden, werden die Kosten der derzeitigen provisorischen Maßnahmen, die zwingend notwendig sind um den Sportbetrieb aufrecht erhalten zu können, über einen längeren Zeitraum – ggf. mehrere Jahre – fortgeführt werden müssen, wodurch der Stadt Braunschweig zusätzliche Kosten und damit ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entstehen würde. Die Alternative wäre dann, eine sehr große städtische Sportanlage brach liegen zu lassen, was für die Stadt noch weitere erhebliche sportfachliche und wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen würde. Eine Zurückstellung eines Neubaus ist somit für die Stadt Braunschweig wirtschaftlich unzweckmäßig.
Zur Deckung der geplanten Maßnahme stehen Haushaltsmittel beim Projekt 5E.670080 „Gehörlosenverein/Zuschuss Vereinsheim“ zur Verfügung. Der Gehörlosenverein hat mitgeteilt, dass das geplante Bauvorhaben nicht weiterverfolgt wird. Die Verwendung der Haushaltsmittel steht unter dem Vorbehalt der noch durchzuführenden Übertragung der Haushaltsreste aus 2021.
Vor diesem Hintergrund können die Mittel nur außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Art der Deckung | PSP-Element / Kostenart | Bezeichnung | Betrag in € |
Minderauszahlungen | 5E.670080.00.525 / 781810 | Gehörlosenverein Zuschuss Vereinsheim / Inv.Zuweisungen übrige Bereiche | 386.000 |
