Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 22-19530-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorgriffserlass und dessen Handhabung in Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; 0500 Sozialreferat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Vielfalt und Integration
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zur Kenntnis
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16.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN - vom 1. September 2022 (22-19530) wird wie folgt Stellung genommen:
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene auf zahlreiche Änderungen im Aufenthaltsrecht verständigt. Es ist beabsichtigt, die Hürden für den Zugang bereits länger im Bundesgebiet lebender gut integrierter geduldeter Ausländerinnen und Ausländer zu den gesetzlichen Bleiberechtsregelungen zu senken und ein neues Chancen-Aufenthaltsrecht zu schaffen.
Es ist beabsichtigt, die Aufenthaltszeiten für gut integrierte geduldete Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a Aufenthaltsgesetz – AufenthG) von aktuell 4 Jahren auf 3 Jahre und für geduldete Personen bei nachhaltiger Integration (§ 25 b AufenthG) von 8 bzw. 6 Jahren bei Familien auf 6 bzw. 4 Jahre zu verkürzen.
Zusätzlich soll im Rahmen des sog. Chancen-Aufenthaltsrechts eine neue einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe eingeführt werden, um den betroffenen geduldeten Personen in dieser Zeit Gelegenheit zu geben, die üblichen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen (insbesondere Identitätsnachweis und Lebensunterhaltssicherung). Adressaten sollen Personen sein, die am 1. Januar 2022 seit 5 Jahren im Bundesgebiet leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen.
Das Land Niedersachsen hat im Vorgriff auf die zu erwartende bundesgesetzliche Regelung im Rahmen eines Erlasses vom 2. Mai 2022 die Ausländerbehörden angewiesen, betroffene Personen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich der künftigen bundesgesetzlichen Regelung fallen werden, bis 30.Juni 2023 zu dulden, soweit diese nicht ohnehin bereits im Besitz einer Duldung sind.
Dies vorausgeschickt, wird die Anfrage wie folgt beantwortet:
zu 1.:
Aktuell sind 181 Ausländerinnen und Ausländer im Besitz einer Duldung sowie 47 Ausländerinnen und Ausländer im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, die die zeitlichen Voraussetzungen für die o. a. Aufenthaltserlaubnis auf Probe erfüllen (Stand 9. September 2022).
Eine Auswertung nach Alter liegt nicht vor.
Zu 2.:
Derzeit wird bei jeder Verlängerung von Duldungen oder vor Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen geprüft, ob die betroffenen Personen im Rahmen des niedersächsischen Vorgriffs-Erlasses eine Duldung bis 30. Juni 2023 erhalten können.
Aktuell wurde bislang 7 Personen eine Duldung befristet bis 30. Juni 2023 erteilt, davon 4 für eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe als Chancen-Aufenthaltsrecht.
Für eine Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen für alle in Betracht kommenden Personen stehen die erforderlichen personellen Ressourcen derzeit nicht zur Verfügung.
Zu. 3.:
Derzeit ist nicht absehbar, wann die neue bundesgesetzliche Regelung in Kraft treten wird. Eine konkrete Planung des weiteren Vorgehens ist damit auch vor dem Hintergrund der Personalsituation aktuell nicht möglich.
Rechtzeitig vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung werden statistische Auswertungen erstellt, um den in Betracht kommenden Personenkreis festzustellen. Eine rechtzeitige Abstimmung des Verfahrens mit dem Verein Refugium Flüchtlingshilfe e. V. ist geplant.
