Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18170-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 10. März 2022 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird aufgefordert den Gehweg-Streifen, der sich an der Nordseite der Dammstraße befindet, aufzugeben, so dass diese Fläche für Fahrzeuge genutzt werden darf.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wird auf Grundlage des eindeutigen Beschlusses die Gehwegbeschilderung auf der Nordseite der Dammstraße aufheben. Dies führt aufgrund des baulichen Zustands dazu, dass ab sofort auf dem Seitenstreifen geparkt werden darf. Daraus resultiert, dass Fußgänger auf die gegenüberliegende Straßenseite ausweichen müssen. Die Verwaltung verweist jedoch darauf, dass dies seinerzeit in der Anfrage 17-03627 als negativ angemerkt wurde.

 

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